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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Ablehnung der Weiterzahlung von Erwrbsminderungsrente

von Carmen04.11.2013 | 10:13
1583 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, bräuchte mal einen Rat, wie verfasse ich meinen Widerspruch am besten? Habe folgende Begründung von der Rentenversicherung für die Ablehnung bekommen Begründung Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, haben wir uns eingehend mit Ihren Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben in Ihrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Egebnisse unserer medizinischen Ermittlungen zugrunde gelegt. Danach liegen bei Ihnen vor allem die folgenden Krankheiten oder Behinderungen vor. -Z.n. Pneumektomie re. mit Lymphadenektomie in 12/2007, histologisch karzinoid Z.n. adjuvanter Chemotherapie mit Carboplatin und Etoposid von 3-06/2008 - Zn. adjuvanter Radiotherapie des Mediastinums mit 50,4 Gy von 9-10/2008, weiterhin kein Hinweis auf ein Tumorrezidiv bei jetzt über 5 jahre tumorfreies Überleben -Anamnestisch chron. obstrukt. Atemwegserkrankung -Adipositas Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht mehr zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie wiedr mind. 6 Std. täglich unter den übl. Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein. Ich habe aber erstens die rechte Seite der Lunge komplett entfernt, das alleine ist schon eine lebenslange Einschänkung. 2. Teilweise Schwindelattacken beim runterbeugen, bestehen auch nach wie vor 3. Immerwiederkehrende Infektionen, die direkt mit Antibiotika behandelt werden Nun auch meine Angst, das grade in der Winterzeit, Infektionen überall lauern etc. Ausserdem habe ich gehört, das das Immunsystem über 90 % liegen muss! Liebe Grüsse Carmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen,

am besten wird es sein, wenn Sie den Widerspruch gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt formulieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sixtam 04.11.2013 | 13:26
Wenn Carmen genug Geld hat das zu bezahlen ? Das ist nämlich eine privatärztliche Leistung und die wird mit dem Kostensatz für Privatpatienten ihr in Rechnung gestellt. Kein gesetzlich versicherter wird einen derartigen Service von einem Mediziner kostenlos erhalten. Das fällt absolut nicht in den Leistungskatalog der GKV. So was gibt es nur für privatversicherte kostenlos, Herr Beamter !
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