Hallo Uschi67, den sehr ausführlichen Erläuterungen von Nick L.Beck schließe ich mich gerne an.
Warten Sie doch bitte ab, bis ein Bescheid von Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt. Man kann dann immer noch darauf eingehen, wie sich die Krankengeldzahlung evtl. auf die Rentenzahlung auswirkt. Sobald ein Bescheid vorliegt empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Alles weitere kann man Ihnen dort viel besser persönlich erklären.