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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Ablehnung einer EMR-Zahlung

von Franzl18.11.2013 | 15:21
1132 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ratgebende Experten, hallo (ratgebende) Leser, die Rentenkasse hat nach Gutachten im Rahmen meines Rentenantrages auf EMR entschieden, dass ich zwar (auf Dauer?) voll erwerbsgemindert bin, aber aufgrund der 3/5-Regelung keinen Anspruch auf Zahlung einer Rente habe. Der Eintritt des Leistungsfalles entscheidet hier über meinen Lebensunterhalt. Dieser wird so weit in die Vergangenheit "verlegt" (23 Monate vor Antragstellung), dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle (Datum der 1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ich leide an einer Erkrankung, die nach Therapieversuchen und letztlich erfolgter OP (entgegen guter Prognosen) leider weiter fortschreitend zu erwerbsmindernden Einschränkungen (ge)führt (hat). Irgendwo las ich, dass das Datum der Ausstellung der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur "behelfsweise" verwendet werden soll. Und auch nur, wenn der leistungsgeminderte Zustand zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen hat. Ist das korrekt? Gibt es dazu eine Quelle, auf die ich mich rechtlich berufen kann? Muss ich "beweisen", wann genau die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist? Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank fürs Lesen und für die Hilfe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Franzl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch ich kann Ihnen nur raten, Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einzulegen, wenn Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind.

Wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen sehr genau zu begründen, dass Sie zu einem anderen als von der Rentenversicherung angenommenen Zeitpunkt erwerbsgemindert sind

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1 Antworten

KSCam 18.11.2013 | 19:40
Sie können Widerspruch einlegen und (mit Hilfe Ihrer Ärzte) versuchen zu begründen, dass die EM nicht schon am xx.xx.xxxx sondern erst am yy.yy.yyyy eingetreten ist. Die Erfolgsaussichten kennt hier keiner weil im Forum keiner weiß, wann die EM tatsächlich eingetreten ist. Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, weil die DRV bei ihrer Ansicht bleibt, können Sie klagen, dann liegt es am SG Richter zu entscheiden, ab wann Sie ggfls. erwerbsgemindert sind. Ob der dann der Argumentation des DRV Arztes oder Ihrer Argumentation folgt, steht in den Sternen.
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