Auch ich kann Ihnen nur raten, Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einzulegen, wenn Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind.
Wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen sehr genau zu begründen, dass Sie zu einem anderen als von der Rentenversicherung angenommenen Zeitpunkt erwerbsgemindert sind