Hallo ratgebende Experten,
hallo (ratgebende) Leser,
die Rentenkasse hat nach Gutachten im Rahmen meines Rentenantrages auf EMR entschieden, dass ich zwar (auf Dauer?) voll erwerbsgemindert bin, aber aufgrund der 3/5-Regelung keinen Anspruch auf Zahlung einer Rente habe.
Der Eintritt des Leistungsfalles entscheidet hier über meinen Lebensunterhalt. Dieser wird so weit in die Vergangenheit "verlegt" (23 Monate vor Antragstellung), dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle (Datum der 1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Ich leide an einer Erkrankung, die nach Therapieversuchen und letztlich erfolgter OP (entgegen guter Prognosen) leider weiter fortschreitend zu erwerbsmindernden Einschränkungen (ge)führt (hat).
Irgendwo las ich, dass das Datum der Ausstellung der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur "behelfsweise" verwendet werden soll. Und auch nur, wenn der leistungsgeminderte Zustand zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen hat.
Ist das korrekt? Gibt es dazu eine Quelle, auf die ich mich rechtlich berufen kann?
Muss ich "beweisen", wann genau die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank fürs Lesen und für die Hilfe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Franzl