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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Klinikzuweisung

von Fleißiges_Lieschen05.05.2021 | 18:35
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4 Antworten

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Hallo, im Zuge meines Antrages auf Leistungen zu einer medizinischen Rehabilitation, wurde mir mit dem Bewilligungsbescheid eine Rehabilitationseinrichtung zugewiesenen. Aufgrund der mir >>zugewiesenen Klinik<< habe ich fristwahrend einen Widerspruch nebst Begründung eingereicht. Nun wollte ich nachfragen, ob eine Mitteilung seitens der DRV an die zugewiesene Rehabilitationseinrichtung erfolgt, oder ich mich im Nachgang per Mail mit der Klinik in Verbindung setzen sollte, um vorsorglich auf das gegenwärtige Widerspruchsverfahren hinzuweisen, sodass es der Klinik vielleicht noch möglich ist, den Platz anderweitig vergeben zu können? Inzwischen hat mir die Klinik eine Einladung mit Beginn der Aufnahme zukommen lassen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fleißiges_Lieschen,

Sie sollten der Klinik umgehend mitteilen, dass Sie den Termin nicht antreten werden, da Sie einen Wunsch auf Klinikänderung haben.

Ansonsten können Sie natürlich auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch nachfragen, ob bereits eine Entscheidung über Ihren Änderungswunsch getroffen wurde.

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3 Antworten

Schadeam 05.05.2021 | 18:40
Wenn Sie - warum auch immer - nicht in diese Klinik gehen wollen, sollten Sie dort morgen anrufen und Bescheid sagen. Das gebietet in meinen Augen die ganz normale Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber anderen (und zwar unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen). Sie werden gute Gründe haben, müssen aber damit rechnen dass sich die Reha weit nach hinten verschiebt. Ob das für Ihre Gesundheit gut und sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Beschweren Sie sich bitte nicht hinterher dass alles so lange gedauert hat.
Fleißiges_Lieschenam 05.05.2021 | 19:00
Bezüglich der Wartezeit, habe ich vorab mit der Klinik in Verbindung gesetzt. Eine Aufnahme wäre auch kurzfristig realisierbar. Dies habe ich im Widerspruch auch entsprechend erwähnt.
Hobbyexperteam 06.05.2021 | 08:53
Hallo Fleißiges_Lieschen, mit einem Widerspruch richtet man sich immer gegen die Entscheidung an sich. Da die beantragte Rehamaßnahme ja bewilligt wurde, sind Sie grundsätzlich erst mal nicht "beschwert" im juristischen Sinne. Der Widerspruch kann sich also nur dagegen richten, ob die zugewiesene Rehaeinrichtung ermessensfehlerfrei war. Da ich davon ausgehe, dass die zugewiesene Rehaklinik Ihre Leiden lindern kann, ist ein Ermessensfehler nicht zu erwarten. Ein Widerspruch gegen eine Bewilligung einer medizinischen Rehabilitationmaßnahme, weil man einen anderen Klinikwunsch hat, ist daher aus meiner Sicht nicht der richtige Weg. Es gibt stattdessen die Möglichkeit, eine Umeinweisung in eine andere Einrichtung zu beantragen. Dieser Antrag kann sicherlich auch telefonisch mit dem Sachbearbeiter des Leistungsträgers besprochen werden. Um hier eine schnelle Entscheidung herbei zu führen, ist der Griff zum Telefonhörer aus meiner Sicht besser als ein Widerspruch.
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