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Experten-Antwort

widerspruch gegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von detlef26.05.2018 | 11:09
1093 Ansichten
6 Antworten

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Hallo ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen, da ich aber weiterhin krank bin und meine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, habe ich Widerspruch eingelegt und werde im Juli EU-Rente einreichen. Nun hat mich die Rentenversicherung angeschrieben ob ich den Widerspruch zurücknehmen möchte. Was soll ich machen???? Ich kann und möchte nicht mehr arbeiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.05.2018 | 10:41

Hallo Detlef,

als Antragsdatum für Ihre EM-Rente gilt der Tag der Terminvergabe in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Dies können Sie dem Reha-Träger mitteilen.

Darüber hinaus können Sie Ihre Rente aber auch bei einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dies ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Wer da für Sie in Frage kommt, erfahren Sie hier:

https://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

In der Regel werden aber Leistungen zur Teilhabe nur bewilligt, wenn keine Erwerbsminderung vorliegt. Dies wäre ja widersinnig und wird vor Bewilligung durch den Sozialmedizinischen Dienst geprüft.

Sie geben an, dass die Krankenkasse die LTA beantragt habe (bzw. Sie zur Beantragung aufgefordert hat)? Bekommen Sie derzeit Krankengeld? Dann klären Sie bitte den Sachverhalt mit der Krankenkasse, denn Ihr Dispositionsrecht ist eingeschränkt und die Krankenkasse kann u. U. die Krankengeldzahlung einstellen, wenn Sie ohne Rücksprache Widerspruch gegen die Bewilligung der LTA einlegen.

Warum hat die Rentenversicherung Sie angeschrieben, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen wollen? Haben sie den Widerspruch fristwahrend ohne Begründung eingelegt? Dann müssten sie ggf. eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird der Widerspruch mangels Begründung zurückgewiesen und stehen wieder am Anfang.

5 Antworten

Schadeam 26.05.2018 | 11:27
So ganz logisch ist Ihr Schreiben auf den ersten Blick nicht. Normalerweise setzt die Bewilligung einer Leistung wie LTA einen Antrag voraus - warum haben Sie etwas beantragt, was Sie gar nicht wollen? Aber warum eigentlich ein Widerspruch? Wenn Sie eine bewilligte LTA nicht wollen, können Sie doch "einfach nicht mitwirken" und alles hat sich erledigt? Ist beispielsweise ein Einarbeitungszuschuss bewilligt, brauchen sie doch nur "keinen AG zu suchen" und schon kommt es auch nicht zum Zuschuss........ist ein Kurs bewilligt sind Sie zu krank dafür......... Oder Sie beantworten das Schreiben ganz einfach folgendermaßen: ich halte mich für erwerbsbemindert, werde demnächst die EM Rente beasntragen und bin deshalb derzeit an LTA nicht interessiert. Was am Ende rauskommt weiß keiner im Forum, ebensowenig warum Sie eigentlich den Rentenantrag nicht gleich sondern erst im Juli stellen wollen. Aber wir müssen ja auch nicht alles verstehen.
detlefam 26.05.2018 | 11:51
Hallo vielen Dank für Ihre Antwort, die LTA wurde von der Krankenkasse gestellt und die EM Rente kann ich erst im Juli stellen, da ich vorher keinen Termin bekommen habe. Dann werde ich den Widerspruch zurücknehmen.
Schorscham 26.05.2018 | 11:57
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente konnte ich problemlos ohne längere Wartezeiten im hiesigen Rathaus stellen In vielen Bürgerämtern ist das auch möglich. Für meinen EM-Rentenantrag brauchte ich gar keinen Termin und meine Mutter erhielt für Ihren Witwenrentenantrag einen Termin für den Folgetag. MfG
detlefam 26.05.2018 | 12:02
leider ist das hier nicht so wir müssen einen Termin bei der Rentenversicherungsanstalt machen und der erste Termin war erst wieder im Juli.
???am 27.05.2018 | 17:12
" ... die LTA wurde von der Krankenkasse gestellt ..." Die Krankenkasse kann keinen Antrag für Sie stellen, das müssen Sie schon selbst gemacht haben. Meinen Sie vielleicht, dass die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert hat? Dann wäre ich mit dem Widerspruch ganz vorsichtig. Sie müssen dann nämlich bei der LTA mitwirken, wenn Sie Ihr Krankengeld weiter bekommen wollen.
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