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Widerspruch gegen Rehamaßnahme

von Chaosbiene18.03.2010 | 13:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich hoffe hier endlich die nötige Hilfe und Tips zu bekommen die ich verzweifelt suche: Es geht um meinen Freund, er war Ende letzten Jahres eine Arbeits-Belastungserprobung machen. Der Hintergrund war, das er psychische Probleme HATTE und deswegen nicht fortlaufend Arbeitsfähig war. Nun hat er sich soweit erholt und möchte eine Integrationstrainingsmaßnahme absolvieren. Sein Kostenträger, die Rentenversicherung stellt sich quer und will ihn erst in eine RPK Maßnahme stecken, was unser beider Meinung das das falscheste für ihn ist was es gibt. Er wäre Menschen ausgesetzt die psychisch viel schlimmer dran sind als er und er kann sich davon nicht abgrenzen, er wird psychisch stark abbauen und sieht sich in einer Klinik wieder, das will er verhindern deswegen wende ich mich hier an euch: Er möchte einen Widerspruch einlegen gegen die Entscheidung von der Rentenversicherung, wie genau muss er vorgehen um Erfolg zu erzielen? Dagegen spricht zum einen, das er 38 ist und beruflich wieder Fuss fassen will und nicht in einer Rehaklinik stationär sein will wo er Kugelschreiber und so Zeug zusammen basteln muss, ausserdem spricht dagegen das er noch nicht bereit ist direkt auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten, das muss er bei der RPK machen, direkt in einer Firma arbeiten, er ist noch nicht belastbar genug um streitereien und Wutausbrüchen seitens Mitarbeiter oder Chefs aushalten zu können. Bei der Integrationstrainingsmaßnahme ist es so, das er auch einen 8 stunden arbeitstag hat allerdings in einer Übungsfirma, hier ist er auch gewissen Belastungen ausgesetzt, hat aber noch paralell psychotherapeutische Betreuung und kann jeder Zeit an seinen Ängsten und Problemen Arbeiten und sich auf das leben auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten, das wäre der sinnvollere Weg für ihn. Was auch noch ein Punkt ist weswegen er keine RPK machen will ist folgender: Es wäre ja hirnrissig wenn er die RPK macht und das dann schief geht, dann setzt die RV unnötig Geld in den Sand, zahlt für etwas wo unsinnig ist, schickt ihn dann wieder in eine Klinik und zahlt sich dort auch noch dumm und dämlich, anstatt ihn zur Integrationsmaßnahme zu schicken und nur einmal zahlen zu müssen. Kann uns jemand helfen und uns tips geben wie man nen Widerspruch aufsetzt, wie man richtig argumentiert und wie die Erfolgschancen sind? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und welche Art von Rehaleistungen für einen Versicherten erbracht werden können kann hier im Forum nicht entschieden werden.

Die Entscheidung, ob eine RPK (Rehabilitation für psyschisch Kranke), eine "normale" Reha oder eine LTA (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) erbracht werden entscheidet der Arzt des RV Trägers.

Wenn Sie mit der Entscheidung des RV Trägers nicht einverstanden sind würde ich Ihnen an erster Stelle ein Gespräch mit dem Rehaberater empfehlen. Falls dort keine andere Möglichkeit gesehen wird kann Ihnen der Rehaberater bei der Formulierung Ihres Widerspruchs helfen. Sie können selbstverständlich auch selber einen Widerspruch formulieren oder einen Anwalt bzw. einen Verband damit beauftragen.

Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann man nicht vorhersagen.

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