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Widerspruch gegen Rente auf Zeit?

von angeljustus21.06.2007 | 10:35
1784 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, mein erstes GA mit meiner Hauptbehinderung bescheinigt eindeutig eine dauerhafte Erwerbsminderung, eher ist sogar eine Verschlechterung möglich. Es wurde aber nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt. Bringt es etwas, den Widerspruch auf dauerhafte Rentenzahlung zu erweitern? Könnten mir Nachteile entstehen? Danke und Gruß

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Feststellungen zum Grad der Behinderung stehen nicht im Einklang mit der Sozialmedizinischen Beurteilung der Erwerbsminderung nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob der sozialmedizinische Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers zur Feststellung gelangt ist, dass Sie erwerbsgemindert sind, kann zudem online nicht beurteilt werden.

Seit 2002 ist im Bereich der Erwerbsminderungsrenten die Befristung des Anspruchs auf Zeit der Regelfall und die Gewährung auf Dauer die Ausnahme – zumal beides vom verbl. Restleistungsvermögen für Ihnen zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, evtl. auch dem beruflichen Status sowie den sogen. qualitativen Leistungseinschränkungen abhängt.

Ein Rechtsbehelf (Widerspruch) gegen einen Bewilligungsbescheid wäre formell betrachtet möglich, die Beschwer aufgrund der dem Bewilligungsbescheid zugrunde liegenden Fakten etc. (Rechtsnachteil durch Befristung etc.) grundsätzlich fraglich – was wiederum auch nur in der Praxis von der Widerspruchsstelle zu entscheiden ist.

Rechtsnachteile entstehen Ihnen durch den Widerspruch nicht. Wie das ganze Verfahren aber ausgeht, sich also auch lohnt etc., kann niemand online beurteilen....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie Sie das für sich selbst entscheiden, bleibt Ihnen selbst überlassen, zumal online (ohne Kenntnis der Akte und des Gutachtens) keine Beurteilung Ihres Falles vorgenommen werden kann.

Natürlich ist es in der Praxis nicht unüblich drei Monate vor Ende der befristeten Erwerbsminderungsrente einen Verlängerungsantrag unter Vorlage (insbesondere) aktueller medizinischer Unterlagen zu stellen.

mfG

1 Antworten

angeljustusam 21.06.2007 | 18:54
Guten Abend, danke für die Antwort. Das bedeutet also, Bescheid akzeptieren und kurz vor Ablauf mit den bekannten Kriterien Verlängerung beantragen. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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