Ihr Vater kann innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Widerspruch erheben.
Wolfgang hat zutreffend dargestellt, welche Möglichkeiten Ihr Vater hat, diesen einzulegen. Zusätzlich kann er auch einen Rechtsanwalt, einen Rentenberater oder eine Privatperson bevollmächtigen, den Widerspruch für ihn zu führen.
In jedem Fall sollte in der Widerspruchsbegründung ausgeführt sein, warum die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nach Ansicht Ihres Vaters unrichtig ist bzw. welche Krankheiten nicht berücksichtigt worden sind.
Schauen Sie sich zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens die Experten-Antwort vom 23.2.09 auf die Frage "Widerspruchs-Verfahren" von Dieter vom 20.2.09 an.