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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Rentenbescheid - wie geht es jetzt weiter

von boogey26.01.2013 | 19:39
2630 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe heute meinen Rentenbescheid für die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Ich möchte trotzdem Widerspruch einlegen - schuld ist wieder einmal das liebe Geld. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Die Rente läuft ab dem 1.02.2013, wenn ich jetzt noch weiter arbeiten gehe, kann mir dann die Rente gekürzt werden? Ich habe auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wann tritt diese in Kraft, wenn ich Widerspruch einlege? Vielen Dank für eure Antworten. boogey

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2013 | 10:40

Hallo boogey,

ein Widerspruch macht dann Sinn, wenn eine falsche Berechnung oder andere Sachverhalte nicht richtig ermittelt wurden.

Bitte lassen Sie sich zeitnach in einer Renten-Servicestelle in Ihrem Einzelfall beraten, ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ggf. die Gewährung der Erwerbminderungsrente als Teilrente in Betracht kommt.

1 Antworten

Tratraam 26.01.2013 | 20:55
Hallo, mal ganz allgemein: Ihnen wurde eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt, gegen was wollen Sie den Widerspruch einlegen? Die Rente berechnet sich aus den Zeiten, für die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Ein Widerspruch macht diesbezüglich eigentlich nur Sinn, wenn bei Ihnen Zeiten nicht oder falsch angerechnet worden sind. Aber das ist nur meine Meinung... Wenn Sie weiter arbeiten, wird Ihnen entweder das Einkommen angerechnet (siehe Rentenbescheid), oder, falls Sie mehr als 3 Stunden arbeiten, kann es auch passieren, dass die Rentenversicherung entscheidet, dass Sie offenkundig doch nicht voll erwerbsgemindert sind, und Ihnen die Rente wieder entzieht (oder in eine teilweise EM-Rente umwandelt). Können Sie mindestens 3 und weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten? Dann würde es eventuell noch Sinn machen, Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass Sie nur teilweise und nicht voll erwerbsgemindert sind. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine teilweise EM-Rente sind höher als für eine volle und berechnen sich nach Ihrem Verdienst der letzten 3 Jahre. Dafür ist aber auch die Rente nur halb so hoch. Was die Berufsunfähigkeitsversicherung angeht, lesen Sie am besten noch mal in Ruhe Ihren Vertrag durch. MfG
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