Hallo Rieke,
vielleicht liegt gar kein Fehler vor?
Wenn Sie Krankengeld aus einer Vollzeitbeschäftigung haben und nun rückwirkend teilweise EM-Rente bewilligt wurde, hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf den Zahlbetrag der sich zeitüberschneidenden Teil-EM-Rente. Und dies nicht nur auf 50% vom Krankengeld begrenzt, auch wenn man dies zunächst vermuten würde (50% EM-Rente und 50% Krankengeld). Dem ist aber nicht so. Der Differenzbetrag Krankengeld bleibt Ihnen als "Aufstockung" zur Verfügung. Dies auch, wenn Sie nun nach EM-Rentenbeginn weiterhin durchgehend arbeitsunfähig sein sollten und der Anspruch von 78 Wochen noch nicht erschöpft ist.
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine tagesgenaue Aufstellung der zurück gerechneten Beträge geben, dann klärt sich vielleicht schon etwas. (Außerdem benötigen Sie diese dann ohnehin für die später zu erstellende Steuererklärung, damit auch das FA versteht, was da gerechnet wurde).
Sofern dies nun kein weiteres Licht in das Fragendunkel gebracht hat, hilft Ihnen Ihre zuständige Rentenversicherung direkt weiter (wie auch schon der Experte richtigerweise empfohlen hat).