Hallo Rieke,
ein Widerspruch ist nur gegen die Entscheidung als solche (Verfügungssatz, im Gerichtsverfahren = Urteil) möglich, also Rentenart, Rentenbeginn, ggf. Rentenende, Rentenhöhe.
Soweit Sie lediglich mit der Ausführung des Bescheides nicht einverstanden sind, setzen Sei sich bitte direkt mit dem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung, der im Bescheid auf Seite 1 rechts oben angedruckt ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung