Dem Beitrag von Klaus-Peter wird zugestimmt. Der zweite Rentenbescheid kann somit nicht aufgehoben werden. Sie sollten sich aber auf jedem Fall mal diesen Rentenbescheid bei einer persönlichen Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erläutern lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Wichtige Punkte wie z. Beispiel Zeitrente, Dauerrente, Rentenbeginn, Versicherungsfall, Einschränkung Dispositionsrecht usw. kann man Ihnen anhand des Rentenbescheides ganz genau erklären.