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Experten-Antwort

Widerspruch Ja oder Nein ?

von Bärbel21.08.2014 | 14:24
2114 Ansichten
11 Antworten

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Hallo zusammen . Ich habe vor ein paar Monaten auf Anraten meiner behandelten Ärztin im Kinikum einen Antrag auf Erwerbsminerderungsrente gestellt. Laut der Ärztin bin ich nicht mehr für einen Vollzeitjob geeignet. ( Ich habe es auch schriftlich ) jetzt kam aber ein Schreiben von der DRV das ich noch mindestens für 6 Stunden arbeitsfähig sei. Meine Frage jetzt an Ihnen lohnt sich ein Widerspruch einzulegen . Lg Bärbel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2014 | 07:20

Gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers haben Sie immer die Möglichkeit fristgerecht Widerspruch einzulegen. Ob Sie diese Möglichkeit wahrnehmen ist Ihre Entscheidung.

10 Antworten

Kai-Uweam 21.08.2014 | 15:10
Dann sind Sie doch aus gutachterlicher Sicht arbeitsfähig. Wenn Sie allerdings keine Lust mehr auf Arbeit haben, reichen Sie ruhig einen Widerspruch ein. Ob dem stattgegeben wird, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.
ingeam 21.08.2014 | 15:09
Ja natürlich sie haben doch nichts zu verlieren ,aber bitte mit Anwalt oder aber mit Sovd den Widerspruch zusammen formulieren und begleiten lassen
Bärbelam 21.08.2014 | 15:15
@ Kai -Uwe. Ich würde ja gerne noch etwas Arbeiten . Nur schaffe ich ja aus gesundheitlichen Gründen keine 6 Stunden mehr.
Bärbelam 21.08.2014 | 15:16
@ Inge . Ja ich bin beim VDK und werde mir dort Hilfe suchen . Danke für die schnelle Antwort .
Bärbelam 21.08.2014 | 16:15
Ich bin leider nach 1961 geboren . In dem Attest stand nur das ich für eine Vollzeitarbeit nicht mehr geeignet bin. Dazu kommt ja auch noch das ich schon über 2 Jahre Arbeitssuchend gemeldet bin und bis jetzt noch keinen geeigneten Arbeitsplatz gefunden habe .
Schorscham 21.08.2014 | 15:28
Wer kann Ihr tatsächliches Leistungsvermögen unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes besser beurteilen als Sie selbst? Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten, dann sollten Sie auch unbedingt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und notfalls sogar bis zur letzten Instanz klagen. Wenn Sie aber sehr wohl mindestens 6 Stunden täglich eine leidensgerechte berufliche Tätigkeit ausüben können, dann wäre ein Widerspruch Zeitvergeudung. Hat Ihre behandelnde Ärztin denn überhaupt berücksichtigt, dass Sie auf den ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt verwiesen werden können und keinen Berufsschutz genießen? Berufsschutz käme nur dann in Betracht, wenn Sie VOR 1961 geboren wurden und BERUFSUNFÄHIG sind. In diesem Fall könnten Sie nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprichen und sozial zumutbar sind. Die meisten (Haus)Ärzte haben vom Rentenrecht und von sozialmedizinischen Beurteilungen erfahrungsgemäß nicht viel Ahnung.
W*lfgangam 21.08.2014 | 19:12
Hallo Bärbel, fordern Sie/oder VdK vor Begründung des Widerspruchs die (komplette – Versicherungs- und med. Teil.) Akte an, die gibt sicher/vielleicht Aufschluss, warum die DRV Sie für voll leistungsfähig hält. Gruß w.
Gackiam 24.08.2014 | 18:08
Ah,, wieder unser "w": ganz sicher/vielleicht?! was soll denn das sein? - aber immerhin jetzt mit etwas Humor...... ;-) Ach übrigens: Ich bin dem Deinem Gacki-Sondermüllsack von letzter Woche entkommen! Na warte......... huahuahua :-)
Rentenzombieam 25.08.2014 | 21:36
Ach übrigens: Ich bin dem Deinem Gacki-Sondermüllsack von letzter Woche entkommen! Na warte......... huahuahua :-)
Offensichtlich nicht, Sie lesen sich so, hmm ...geschreddert eben - erstaunlich, welche Strapazen WLAN mobil aushält 8-) Gruß w.
Du kannst nur nicht richtig lesen .....
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