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Widerspruch .. ja oder nein

von stern24.02.2008 | 19:03
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8 Antworten

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Hallo, ich hab da mal eine Frage. Meine EM-Rente ist abgelehnt worden und ich bin mir nicht sicher, ob der Widerspruch Erfolg hat. Vor 3 Monaten hatte ich eine Reha und die dortigen Ärzte haben mich, trotz 40% GdB, für über 6 Stunden vollschichtig für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten entlassen. Ich bin alleinstehend und momentan noch im Krankengeldbezug, aber vielleicht nur so lange, bis die Krankenkasse Mitteilung über Ablehnung erhält, dann Alg I, mit 18 Monaten. Wäre es von Vorteil, wenn man bereits einen GdB von 50 hat, wenn man die EM-Rente beantragt? Und noch eine zweite Frage: Kann ich z.B. in einem Jahr die EM-Rente neu beantragen? Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben, vielen 'Dank schon mal im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Stern,

ich kann als Nichtmediziner und per Ferndiagnose natürlich die Erfolgsaussichten eines Widerspruches nicht beurteilen. Wenn Sie aber davon überzeugt sind, dass die medizinische Einschätzung der Gutachter der DRV nicht richtig ist, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.

Falls Sie einen Rechtsbeistand beauftragen, denken Sie nicht nur an den erwähnten Fachanwalt sondern auch an die Mitarbeiter der Sozialverbände und der Gewerkschaften.

7 Antworten

Rosannaam 24.02.2008 | 19:28
Hallo Stern, wahrscheinlich wurde der Rentenantrag abgelehnt, weil Sie nach Ansicht der DRV-Ärzte nach der Reha mehr als 6 Stunden arbeiten können. Selbstverständlich können Sie innerhalb der 4-Wochen-Frist nach dem Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Außer vielleicht Nerven (!)kostet dies ja nix. Eine höhere Einstufung der Schwerbehinderung ändert nichts an den Chancen für den Erfolg eines Widerspruchsverfahrens, da eine Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung ist! Die Krankenkasse muß für die Dauer der Anspruchsberechtigung auch nach Kenntnis der Ablehnung und/oder der Dauer des Widerspruchsverfahrens weiterzahlen. Denn der Anspruch erlischt nicht zwingend gleichzeitig mit der Ablehnung des Rentenantrages, es sei denn, Sie werden demnächst ausgesteuert. Wenn Sie sich NICHT zu einem Widerspruchsverfahren entschließen, können Sie selbstverständlich auch erneut in einem Jahr einen Rentenantrag stellen. Allerdings bedenken Sie, dass bis dahin evtl. der Anspruch auf KK entfällt, Sie ausgesteuert werden ODER die Krankenkasse Sie zwischenzeitlich nochmals zur Reha-Antragstellung auffordert. Und Sie dann ggfls. ALG beantragen müssen. Immer vorausgesetzt, bis dahin bessert sich Ihr Gesundheitszustand nicht. MfG Rosanna.
mattam 24.02.2008 | 19:39
der GdB spielt keine große rolle, da ja einer mit z.bs. GdB von 80% trozdem in der lage sein kann an einen behinderten-gerechten arbeitsplatz zu arbeiten.ab GdB von 50% kann man halt mit 60jahren in rente gehen und hat steuervorteile. die EM-Rente kann man immer wieder neu beantragen.der klageweg dauert halt , so um 1-2jahre zur zeit beim sozialgericht bis zur verhandlung und natürlich kann sich der gesundheits-zustand verschlechtern.jeder muß diese entscheidung selbst treffen matt
Antoniusam 25.02.2008 | 01:31
Mein GdB beträgt sogar 60 mit Merkzeichen "G" und ich bin trotzdem noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig leistungsfähig ! MfG
Flavor Flaveam 24.02.2008 | 21:00
Ich rate Ihnen dringend WIDERSPRUCH einzulegen. Es ist leider in letzter Zeit so, das erstmal viele Anträge abgelehnt werden ( unter freundlicher Mithilfe der gutachterlich tätigen Ärzte der DRV ) Wenn es nach der DRV und deren Ärzte geht, ist fast niemand mehr erwerbsgemindert. Hier im Forum werden viele viele Fälle von Gutacherwillkür die jedem medizinischen Fachwissen widersprechen ,geschildert. Lassen sie sich nicht beirren, wenn s i e selbst und i h r e Ärzte der Meinung sind, das sie nicht erwerbsfähig sind, sollten sie in jedem Fall in en Widerspruch gehen. Ich rate Ihnen außerdem ab Widerspruch sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht damit zu beauftragen. Es geht letztlich dann gar nicht mehr so sehr um medizinische Aufklärung des Sachverhaltes sondern mehr um Juristische Dinge. Allerdings auch vor dem Sozialgericht sind sie - wie auf hoher See - letzlich in Gottes Hand....
schacham 25.02.2008 | 01:52
Schöne Worte eines Rentners!
schach-mattam 25.02.2008 | 02:11
Habe gerade bemerkt, dass der Name "matt" bereits verwendet wurde. (Leider zu spät !)
mattam 25.02.2008 | 02:01
Stimmt ! Eines BERUFSunfähigkeitsrentners, der NICHT ERWERBSunfähig sein muss ! (Wieder was dazu gelernt, was ?) MfG
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