widerspruch kinder reha in bezug auf begleitperson

von
enne

hallo,
am 04.märz habe ich für meine tochter (jetzt 11) eine reha genehmigt bekommen (schweres asthma ,infektanfällig usw.) .Auf grund psychischer belastungen hat ihr behandelnder facharzt von vornherrein eine bezugsperson als begleitperson beantragt diese ist jedoch nicht genehmigt worden mit der begründung : eine begleitung ist aus medizienischer sicht nicht nötig . daraufhin haben wir widerspruch eingelegt nochmals persönlich begründet warum eine begleitung nötig ist und auch ihr arzt hat nochmals ausführlich begründet das ein rehaerfolg ohne begleitung nicht gegeben ist .das schreiben ist am 17.03 bei der rv eingegangen . heute habe ich mal bei der rv angerufen und nachgefragt ob schon irgenteine entscheidung in sicht ist da sie eigentlich ende april schon fahren sollte .man hat mich dann in die rechtsabteilung weitergeleitet wo der widerspruch seit dem 18.03 vorliegt und bis jetzt noch nicht mal in der vorbereitung ist ! die kollegin die dafür zuständig wäre ist krank und da meine tochter ja 11 wäre sollte ich mir keine hoffnung machen . auch wurde mir gesagt das es nicht interessiert was der arzt angibt oder schreibt !?; das finde ich höchst eigenartig und vor mitte mai würde wohl nix passieren .meine frage wäre ob es eine möglichkeit gibt den vorgang zu beschleunigen ? immerhin ist die reha selber ja recht schnell bewilligt worden sodas klar ist das eine notwendigkeit besteht . l.g. enne

von
Karin H.

ALSO MEIN SOHN WAR ERST 9 JAHRE ALT, ALS ER FÜR 6 WOCHEN EINE KINDER-REHA MACHTE UND ER HAT ES PROBLEMLOS ÜBERSTANDEN !!

PS.: STÖRT SIE MEINE GROß-SCHRIFT? PERMANENTE KLEINSCHREIBUNG GEFÄLLT MIR AUCH NICHT !!

LIEBE GRÜßE

Experten-Antwort

Hallo enne,

leider können wir in Ihrem Einzelfall nicht erkennen, weshalb eine Bearbeitung Ihres Widerspruches bisher nicht erfolgt ist. Ohne die Einsicht in die Reha-Akte wird dies für uns in diesem Forum damit auch nicht aufklärbar sein.
Bitte wenden Sie sich nochmals an die Widerspruchssachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und legen dar, dass die Entscheidung dringlich ist, da Ihr Kind zeitnah zur Behandlung in die Reha-Maßnahme fahren sollte.

von
enne

nein,permantente großschrift stört mich nicht karin h. ,da sich der inhalt lesen und vertehen lässt bleibe ich auch bei meiner permanenten kleinschreibung .

wären die umstände andere wäre sie in diesem alter auch ohne begleitung gefahren ,aber meine frage zielte auch nicht darauf ab ob andere allein gefahren sind oder nicht.
die facharzt meinung ist es ist nicht möglich .

trotzdem danke für die antwort auch an Experte/Expertin

von
Knigge

Zitiert von: enne

....,da sich der inhalt lesen und vertehen lässt bleibe ich auch bei meiner permanenten kleinschreibung .

Leider haben Sie den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden.
Permanente Kleinschrift ist eben nicht gut lesbar und wird von vielen Mitlesern als respektlos empfunden.

MfG

von
Enne

Hiermit entschuldige ich mich sollte meine Anfrage respektlos erscheinen aufgrund permanenter Kleinschreibung und anderer eventuell auftretenden Grammatik oder Rechtschreibfehler. Damit sollte sich das Thema meiner Schreibweise hoffentlich geklärt haben. Mfg

von
Achill

Entweder fährt Ihre Tochter allein, oder Sie zahlen die Kosten für die Begeleitperson wenn es Ende April zu einer Aufnahme kommen soll.

Begleitpersonen sind eben laut Gesetzgeber ab einem Alter von 6 Jahren nicht mehr zwingend erforderlich. Ab 12 sind diese sogar komplett ausgeschlossen es sei denn es handelt sich um eine Scherwiegende Erkrankung wie Krebs, Amputation oder einer Organtransplantation.

In vielen Fällen kann es auch möglich sein das eine Kinderreha ohne Begleitperson sogar erfolgreicher ist.

von
enne

Danke,Achill für Deine Antwort
alleine fahren ist ausgeschlossen ,da aus ärztlicher Sicht ein Rehaerfolg dann nicht gegeben ist und auch die Klinik selbst ( die ihre Akte ja schon hat ) unter den gegebenen Umständen die Mitaufnahme einer Bezugsperson für sinnvoll hält .
Mich wundert nur ,das dieser Widerspruch seit 4 wochen eigentlich nicht mal gelesen wurde .....
Hinsichtlich der Altersgrenze wo genau wird denn gesetzlich aufgeführt das ein Kind ab 6 allein fahren muss ,ich finde nämlich nix genaues
l.g.

von
Herz1952

Also bei meiner Krankenkasse hat das Problemlos geklappt. Ist allerdings schon lange her. Der Sohn war damals sogar 12 Jahre alt.

Lassen Sie sich von den wirklich nichts wissenden Angestellten in der Verwaltung nicht vergraulen. Notfalls kündigen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an, das macht im allgemeinen Dampf.

Ich wette, Ihre Widerspruch wurde noch nicht einmal an die medizinische Abteilung der Kasse weitergeleitet. eigentlich ist diese für die Genehmigungen aus ärztlicher Sicht maßgebend und nicht die Angestellten, die "von oben" angewiesen sind, Geld zu sparen auf Kosten Kranker.

Ihre Tochter ist ja auch noch nicht volljährig. Sie sind für Sie verantwortlich und Ihre Zustimmung ist für Behandlungen nötig. Drohen Sie damit, dass Sie die Reha nicht antreten wird. Sie haben das Recht dazu und lassen Sie einfach mal durchblicken, dass Sie sich überlegen, ob Sie nicht Anzeige wegen versuchter Körperverletzung sollen.

Beschleunigt manche Entscheide ganz schön schnell.

Viele Menschen machen es sich viel zu leicht, andere zu beurteilen, weil sie die gleichen Probleme nicht haben. Jeder Mensch und sogar jede Krankheit ist anders gelagert und jeder kranken Person tut etwas anderes - auch bei "gleicher" Krankheit - gut.

Die "klugen Tipps" mancher Menschen gelten eben nicht für Kranke, zumindest nicht immer.

von
Herz1952

Sorry, geht ja über die Rentenversicherung.

Ist aber im Prinzip das gleiche.

von
Herz1952

Natürlich kann ein Anruf bei der Widerspruchsabteilung ebenfalls schnell helfen, ansonsten benutzen Sie eben die erwähnten "Druckmittel".

von
enne

Danke Herz ,für die Antwort ja mein Wiederspruch liegt wie gesagt seit dem 18.03 in der Rechtsabteilung und wurde bis jetzt noch nicht einmal gelesen ,da die zuständige Sachbearbeiterin halt krank ist l.g.

von
Achill

Wie eäre es denn wenn Sie den Arzt (Rehaklinik) der Ihnen gesagt hat das eine Aufnahme ohne Begleitperson nicht sinnvoll ist, Ihnen das kurz bestätigt? Dann sollte es kein Problem sein.

In Zeiten in denen von Ärzten teilweise (nicht alle) soviele Gefälligkeitsatteste ausgestellt werden ist es nicht verwunderlich das eben viele Dinge abgelehnt werden.

Als normlaer Bürger der Rentenversicherungsbeiträge entrichtet in nicht geringer Höhe, finde ich es wichtig das die Sozialversicherung, egal welche lieber genauer hin schaut Herr Herz 1952.

Und das eben der öffentliche Dienst kaputt gespart wird, darüber brauchen wir erst gar nicht reden. Wenn eben keine Vertretung für eine erkrankte Mitarbeiterin da ist, kann der Widerspruch eben nicht berarbeitet werden. Aber das ist ein anderes politsches Thema das nicht in dieses Forum gehört.

von
enne

Das steht im Anschreiben und in der ausführlichen Erläuterung mit drin ,das die Klinik es nicht für sinnvoll hält ( sie haben ja die Akte schon) und für Rückfragen zur Verfügung steht ...... Nur wenn der Widerspruch nicht gelesen wird ,sondern nur so wie heut der kollege quasi auf die Akte geschaut wird und gesagt wird die ist 11 deswegen bearbeitet das keiner weiter die kann ja alleine fahren finde ich das schon komisch . Denn wenn ich eine Reha beantrage werden ja auch Arztberichte gefordert und wenn dann die Aussage kommt : Was der Arzt schreibt ist irrelevant verstehe ich das nicht .Das heutzutage wegen der Kosten genau geschaut werden muss ist mir durchaus bewusst ,aber genau schauen heisst für mich auch das unterlagen dann genau gelesen und geprüft werden .
So habe ich z.b. als der erste Reha Bescheid kam mit der Sachbearbeiterin telefoniert ihr erklärt das wir in Widerspruch gehen und angeboten auf meinen Lohnersatz (der mir gesetzlich zusteht ) zu verzichten und meinen gesamten Jahresurlaub für die Begleitung zu benutzen um Kosten einzusparen .
Nur musste ich diesen mitlerweile auch einreichen und dieser ist Ende Juni und wenn die erst mitte Mai anfangen überhaupt meinen widerspruch zu bearbeiten werde ich vor August keinen Platz in der Klinik bekommen da diese Vorlaufzeit hat .......

von
Herz1952

@Achill,

ich weis mittlerweile sehr wohl, wo gespart wird, nämlich an den Kranken. Lieber an den gesunden 2 Euro einsparen, als für einen Kranken 1 Euro ausgeben.

Ich lese seit mehreren Jahren 2 Ärztezeitungen mit den Beiträgen (Studien) und auch den Kommentaren von Ärzten und schreibe selbst welche. Mittlerweile weis ich mehr als mancher Arzt, der nicht einmal das SGB V und "seine" Rechte, geschweige die von den Patienten kennt.

Studien, die den Interessen der Kassen nicht entsprechen, werden einfach "unter den Teppich" gekehrt.

Im übrigen kann auch niemand beurteilen, ob eine Reha im Einzelfall überhaupt was bringt. Es kommt natürlich auf den Versuch an. Und es gibt leider viele kluge Ratschläge, die für den Rehapatienten nicht im normalen Leben (darum geht es in einer Reha auch) zu realisieren sind.

Bei Asthma z.B. wäre evtl. ein Wohnortwechsel hilfreich. Im übrigen war es bei der Reha von unserem Sohn auch hilfreich, dass die Mutter mit dabei war, diese muss die Alltagslasten ja mittragen.

Dass die Reha-Ärzte alles unternehmen, um den Erfolg einer Reha notfalls "schön zu reden" habe ich am eigenen Körper erfahren. Ein ehrlicher Arzt, müsste sagen, "ich weis, dass ich nichts weis". Ein Verwaltungsangestellter denkt doch nur an die Anweisungen von oben (und weis noch weniger).

Unser Körper ist im allgemeinen so kompliziert aufgebaut, dass für den einzelnen die relativen Statistiken überhaupt nichts nützen. Was Ärzte wissen, das ist leider erschreckend wenig, sowohl über Krankheiten und deren Verlauf, über Ernährung und über Patientenrechte. Außerdem haben Patienten den Ärzten meist eines voraus, nämlich die eigene Erfahrung. Da nützt auch ein Dr.-Titel nichts. Mir sind erfahrene Ärzte ohne diesen Titel lieber, als die anderen.

Es zählt nur noch die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und nicht mehr der Mensch.

von
Nahla

Vergessen Sie bei dem ganzen nicht, dass der Widerspruch seit 18.03. zwar vorliegt, wir aber noch Ostern mit Ferien und Urlaubszeit hatten und nun eben der zuständige SB erkrankt ist. Sind ja auch nur Menschen, die dort arbeiten.

Die beste Möglichkeit wäre, sich mit der Schilderung einfach mal an die Beschwerdestelle der DRV zu wenden und um Unterstützung zu bitten (schriftlich).

von
enne

Mh ja Ostern und Ferien habe ich schon bedacht und auch das ein Mitarbeiter erkranken dafür habe ich Verständnis wofür ich kein Verständnis habe ist das mir am telefon schon gesagt wurde das das ganze vor den Widerspruchsausschuss geht und der frühestens mitte mai wider tagt ,aber nicht aufgrund irgentwelcher medizinischen relevanz nein aufgrund ihres Alters geht es gleich dorthin,denn so wortwörtlich : was die ärzte da rein schreiben intressiert uns erstmal gar nicht !
Das hat mir den Eindruck vermittelt das niemand diesen Widerspruch überhaupt gelesen hat sondern gleich in Ablage b verfrachtet hat .
Ich habe heute schon vieles nachgelesen und denke ich werde morgen nochmals mit der Klinik telefonieren und mich dann schon mal rechtlich Beraten lassen denn so wie ich das gelesen habe landen beim widerspruchausschuss nur die sachen die wieder abgelehnt werden sollen .

von
Achill

@ Herz1952

Warum sollten Ärzte das SGB V kennen? Ich denke nicht das Sie sich damit auseinander setzen müssen.

Die bekommen Ihre Formblätter füllen diese aus und fertig Es sei denn sie meinen die Sozialmediziner in de MDK oder die anderen Ärzte in den Behörden.

Wenns danach geht, sollte es vielleicht nur noch eine Private Versicherung geben, keine Solidargemeinschaft ect. dann ist jeder für sich selber verantwortlich und muss überlegen was abgesichert werden soll. (Warum müssen gesunde jeden Monat Ihre Beiträge zahlen, obwohl nie krank? Weshalb bekommen Hartz 4 Empfänger eine kostenlose Krankenversicherung ect.?) Wieso bekommen Erwerbsminderungsrenter eine Zurechnungszeit? Fragen über Fragen. Ich hoffe Sie merken das die Sarkasmus ist.

Wir können alle Froh sein ein Sozialsystem wie dieses in Deutschland zu haben, natürloich gibt es Ausnahmefälle bei denen unrecht getan wird. Aber wie Michael Moore im Film Sicko veranschaulicht hat, will ich mich nicht zwischen Daumen und Zeigefinger entscheiden müssen, weil meine Krankenversicherung nur einen Finger abdeckt der wieder angenäht wird.

Und enne, Sie haben vollkommen recht, das die Reaktion des Sachbearbeiters unagemessen war.

von
Herz1952

Ganz einfach, weil Ärzte auch Medikamente verschreiben dürfen zu Lasten der GKV, obwohl diese vom G-BA in die Anlage III der nicht erstattungsfähigen Medikamente aufgenommen wurden.

Nach dem G-BA sollen auch Diabetiker Insulin verordnet bekommen, obwohl dies nicht immer bei Typ 2 Diabetes gerechtfertigt ist (medizinisch) und lebensgefährlich sein kann.

Die Worte des neutralen Vorsitzenden des G-BA damals (Dr. jur Rainer Hess): Eine Unterzuckerung ist zwar ein Patientenrelevantes Ereignis (Klartext: Tod od Hospitalisierung), aber dafür sind die Patienten geschult.

Ich habe mich selbst um die Genehmigung bei der Krankenkasse gekümmert, und diese befürwortete, dass ich ein (teures) Medikament bekam, das zuvor in die Liste III (nicht erstattungsfähig) gesetzt wurde. Dafür musste ich aber den Arzt auffordern, das beigefügte Attest zu korrigieren und habe es ihm vorgeschrieben, weil ich es beim ersten Mal nicht gesehen habe, dass grundlegendes fehlt. Das Attest war unvollständig. Aber die Krankenkassen "entmündigen" die Ärzte und beschneiden die Therapiefreiheit. Das spüren die Ärzte auch.

Was in den Berichten drinsteht, verstößt meistens wegen Unvollständigkeit bzw. offensichtlichen Fehlern sogar gegen das Patientenrechtsgesetz. Aber das kümmert die Ärzte überhaupt nicht. Mit den Worten das zahlt die Krankenkasse nicht, haben die eine "gute" Ausrede.

Wenn ich bedenke, was ein selbständiger Handwerker alles wissen muss über Werkvertragsrecht nach BGB, VOB Teil 1,2 und 3, da wird mir schlecht was Ärzte nicht "brauchen".

Mein Arzt bedauert ja, dass er Privatpatienten "anders" behandeln darf wie GKV-Patienten. Mittlerweile habe ich ihn aufgeklärt, dass manches auch für GKV-Patienten möglich ist. Aber alle Ärzte bekommen Panik, wenn Sie sich vor einer gesetzlichen Krankenkasse rechtfertigen müssen. Ja, und dann ist ja noch das Budget. Mein Budget ist aufgrund meiner EM-Rente schon lange überschritten.

Die Entscheider der GKV berufen sich auf den Befehlsnotstand des AMNOG (Arzneimittel Neuordnung Gesetz), verstoßen aber selbst dagegen, in dem Sie die Interessen (Nöte, auch medizinisch) nicht berücksichtigen. Nun gut, das AMNOG haben ja die Politiker "verbrochen". Da geht es nur noch um Einsparungen. Nur scheinbar erhalten Patienten, die sich nicht wehren können, eine minderwertige Versorgung auf Kosten ihrer Gesundheit.

Aber Sie haben Recht. Ich stimme Ihnen zu, dass unser Gesundheitssystem immer noch das Weltbeste ist. Deshalb ist auch so teuer, weil die Pharmaindustrie nach Deutschland die neuesten Medikamente liefern darf zu Preisen, die sie selbst festlegen dürfen. Zur Zeit ist ein Hepatitis C-Medikament auf dem Markt bei dem 28 Tabletten (4-Wochen-Ration) 19.999,96 Euro kosten. Es ist allerdings hoch wirksam und kann die Krankheit nach ca 3 Monaten bei 90 % der Patienten heilen.

Glauben Sie bloß nicht, dass ich als Rentner dieses Medikament bekäme, wenn ich es bräuchte. Ich könnte ja bis zum Tod mit dieser Krankheit "leben" ich kann die Kosten ja nicht mehr erwirtschaften.

Zum Trost: Die Forschenden Pharma-Unternehmen und die Politiker wollen sich jetzt an einen Tisch setzen.

Moore hat ja auch die USA und England verglichen und war erstaunt, dass dort die Kranken kostenlos, bzw. auf Staatskosten behandelt werden. Aber wie immer: nicht alles ist Gold, was glänzt, die Wartezeiten sind "unendlich" lang.

Ich habe Sicko auch gesehen, lese aber seit ein paar Jahren 2 Ärztezeitungen, da berichten auch mitunter deutsche Ärzte, die in England als Patient im Krankenhaus waren, von den "Freuden eines Krankhausaufenthaltes".

Ich weis ja auch nicht, ob bei meinen täglichen 10 Medikamenten eines dabei ist, das mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Ein A1 Medikament ("Mittel der Wahl") musste ich absetzen, weil mir darauf "der Appetit" vergangen ist, d.h. ich hatte ständig das Gefühl ich müsste ko....n.

In 7 verschiedenen Facharztpraxen mit bis zu 7 Ärzten pro Praxis, da macht man so seine Erfahrungen. Der eine sagt so, der andere so. Aber das ist bei der Komplexität des einzelnen Menschen kein Wunder.

von
Herz1952

Der Patient selbst muss seine Rechte bei der "Kasse" durchsetzen und die Anträge schreiben, ist aber auf die Unterstützung der Ärzte angewiesen. Da gibt es Konflikte.

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