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Experten-Antwort

Widerspruch nach REHA zum Thema EMR

von Peter Paul26.01.2019 | 19:46
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3 Antworten

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Hallo zusammen, Ich habe durch einige Institutionen (Psychologe, Ärzte) Gutachten erhalten worauf steht, dass ich eine EMR stellen soll, da unter 3h arbeitsfähig auch für den allg.. Arbeitsmarkt. Nach Jobwechsel nach erfolgloser Wiedereingliederung eine Reha gemacht diese sehen das anders, 8h arbeitsfähig. Macht es Sinn, Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einzulegen, bzw. macht es trotzdem Sinn einen EMR Antrag zu stellen? Hat das Aussicht auf Erfolg? Wie sind eure Erfahrungen? Über eine Antwort würde ich mich freuen Mit freundlichen Grüßen Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Peter Paul,

Sie können jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Ihr eigenes subjektives Empfinden darüber, dass Sie sich erwerbsgemindert fühlen ist ausreichend. Im Rentenverfahren wird geprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind oder nicht.

Ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat können wir nicht beantworten, da dies vom Einzelfall abhängt – also Ihrem gesundheitlichen Zustand. Dies wird im Verfahren auf jeden Fall geprüft. In wie weit eine Einstufung bzgl. einer vorliegenden Erwerbsminderung vorgenommen wird, bleibt abzuwarten.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre behandelnden Ärzte, die Ihnen die Empfehlung aussprechen, einen Rentenantrag zu stellen, dies lediglich aus medizinischer Sicht vornehmen. Die finanzielle Situation (bzw. finanzielle Auswirkungen für Sie) können diese aus Unwissenheit nicht beleuchten. Sie sollten daher vorab ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen und dort die Situation bzgl. einer Erwerbsminderung näher erörtern. Es ist für uns als Experten und für die anderen User schwierig, ohne weitere Kenntnis über den weiteren Sachverhalt adäquate Lösungen zu präsentieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 26.01.2019 | 20:59
Gegen einen Entlassungsbericht einer Rehaklinik können Sie keinen Widerspruch einlegen, das ist erst gegen die abgelehnte Rente möglich. Und welchen Sinn die Rentenantragsstellung hat braucht hier im Forum nicht diskutiert zu werden. Was soll das Forum sagen wenn Ärzte unterschiedlichste Einschätzungen der Situation haben? Wenn die einen Ärzte sagen "es geht nichts mehr" und die anderen sagen "man kann arbeiten" - weiß ich nicht wer Recht hat
Kalliam 27.01.2019 | 06:15
Moin, also ich kann dir bedauerlicherweise sagen, dass die DRV hohes Gewicht auf den Rehaentlassungsbericht legt. Und wenn die Reha eine Reha zur Hauptindikation war, dann sehe ich schwarz für einen erfolgreichen Antrag. Anders sieht es aus, wenn man mehrere Sachen hat, so war es bei mir, Kardiologie und psychosomatische. Auf der kardiologischen Reha stellte man auch fest, das ich nach weiteren 6 Monaten arbeitsfähig währe, auf der psychosomatischen leider nicht. Die Erwerbsminderungsrente ging durch. Du siehst: es ist Einzelfall abhängig. Ich empfehle dir mal da Elo-Forum und krank-ohne-Rente, da wird Dir Stepp by stop geholfen. Ansonsten kannst du natürlich immer den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dazu empfehle ich dir, einige Tutorial auf YouTube zu beachten, dort bekommst du viel Hilfe. Eine lückenlose Krankheitsakte, die voll mit Befunden von Fachärzten und Krankenhausberichten ist, ist dazu unbedingt nötig. Diese dann gleich den Antrag beilegen.
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