Hallo Rex,
letztendlich gilt die Frist, die Ihnen dann von Ihrem Rentenversicherungsträger zur Begründung des Widerspruchs vorgegeben wird.
Sollte es Ihnen innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, eine Begründung nachzureichen, empfiehlt es sich baldmöglich Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen, darzulegen, aus welchen Gründen eine Begründung innerhalb der Frist nicht möglich ist, und um Fristverlängerung zu bitten.