Frage an Die Experten
Seit Januar läuft ja nun mein Widerspruch, wegen
Ablehnung der EM-Rente, am 25.04.2007 schickte der VDK eine Anfrage an die RVA wie weit mein Widerspruch nun ist, nun habe ich erfahren das meine Sache in der Rechtsabteilung liegt, kann mir jemand sagen, womit ich nun rechnen muss und was es bedeutet wenn meine Akte in der Rechtsabteilung ist.
Bedanke mich schon im voraus für Ihre Antworten.
Gruß Emma59
mit GEFÄNGNIS
nicht unter
3 JAHRE...
dildo
Dachte immer hier ist ein Expertenforum und kein Kindergarten.
Weiß der VDK denn keine Antwort auf Ihre Frage ? Wozu sind Sie denn dort Mitglied ?
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren VdK oder den Rentenversicherungsträger. Dies ist zwar kein Kindergarten aber auch kein Rätselforum. Die Kugel antwortet leider nicht.
Leider findet zur Zeit beim VDK ein Personalwechsel statt, außerdem weiß ich erst seit Freitag, dass meine Akte in der Rechtsabteilung bei der RVA liegt.Wegen dem langen Wochenende,habe ich versucht hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen und bin enttäuscht über die Antworten, die man hier erhält.
Wie sollen die Forumsteilnehmer Ihren Fall/Ihre Akte kennen???
Mal ehrlich: Welche Antwort haben Sie auf Ihre Frage wohl erwarten können? Ihr Vorgang könnte dort liegen, damit Ihr Fall bei der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschusses zu Bearbeitung kommt, könnte! Wollen Sie jetzt vielleicht wissen, wie das Ergebnis sein wird?
Vielleicht liegt Ihre Enttäuschung doch eher an Ihren übertriebenen Erwartungen an die hellseherischen Veranlagungen der Forumsteilnehmer.
Rufen Sie dort morgen an und fragen Sie nach. Eine andere Auskunft kann Ihnen hier keiner erteilen.
Liegt der Vorgang in der Rechtsabteilung, bei manchen heisst das auch Widerspruchsstelle, dann wird der Vorgang im Widerspruchsausschuss diskutiert. Dieser tagt einmal im Monat und bespricht die einzelnen Fälle. Hier stellt man meistens fest, dass keine weiteren med. Neuigkeiten von Ihnen vorgetragen wurden(neue Gutachten etc) und dass der von der Fachabteilung gefertigte Ablehnungsbescheid der geltenden Rechtslage entspricht. Man beschliesst, Ihren Widerspruch abzulehnen(oder eben zu befürworten, wenn Sie weitere medizinische Unterlagen doch beigebracht haben).
Anschliessend bekommen Sie einen klagefähigen Widerspruchsbecheid(Ablehnung des Widerspruchs oder tatsächlich Bewilligung/Gewährung der Rente).
Sind Sie mit diesem Bescheid(meistens bei wiederholter Ablehnung nicht einverstanden, können Sie kostenlos vor dem Sozialgericht Klage erheben.
Mehr kann man Ihnen ohne Kenntnis des Einzelfalles nicht sagen.
Möchte mich gerne bei Nix bedanken, für die erste vernünftige Antwort hier, war mir nicht sicher ob Widerspruchsausschuss und Rechtsabteilung eine Abt. ist.Deswegen habe ich hier angefragt.
Danke nochmal an Nix!!
So einfach war das.
Ich habe mich gefreut, Ihnen geholfen zu haben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!