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widerspruch rentenstelle

von netti19.02.2008 | 17:28
1604 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, Da wir noch im Widerspruchsverfahren mit der Rentenversicherung stehen und die Rente aufgrund des Widerspruchs weitergezahlt wurde, wurde uns das Hartz IV Geld gestrichen. Sollten wir den Widerspruch mit der RV verlieren bekommen wir dann rückwirkend die Hartz IV Leistung wieder zurück?( z.B. 04.12.07 Leistung Hartz IV beantragt ) Wie sieht es nach dem Widerspruch aus wenn wir vors Gericht Klagen müssen, muß die RV dann weiterhin die Rente bis zum Abschlußbescheid zahlen? netti

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Netti,

der Widerspruch gegen eine Rentenentziehung hat nach § 86a SGG aufschiebende Wirkung, d.h., die Rente wird vorerst weitergezahlt. Sollte das Widerspruchsverfahren gegen Sie ausgehen, wird die vorläufig weitergezahlte Rente zurückgefordert. Darauf wurden Sie durch Ihren Rentenversicherungsträger sicherlich hingewiesen.

Im Klageverfahren muss das Gericht entscheiden, ob die Rente vorläufig weitergezahlt werden soll.

Eine rückwirkende Gewährung von Hartz IV-Leistungen ist mehr als unwahrscheinlich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Netti,

ob und inwieweit die Hartz IV-Stelle Ihren Antrag für eine rückwirkende Leistungsgewährung anerkennt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Bitte setzen Sie sich mit dieser Stelle in Verbindung.

7 Antworten

Juppam 19.02.2008 | 17:39
In Ihrem laufenden Widerspruchsverfahren wird die Rente erst mal weiterbezahlt , bis zur Entscheidung in diesem Widerspruchsverfahren ? Das ist mir nicht bekannt , habe ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen. Handelt es sich um ein Widerspruchsverfahren im Rahmen einer verlängerung einer EM-Rente ?
Nettiam 19.02.2008 | 17:49
Hallo Jupp, ja. Volle EU-Rente wurde nach 6 Jahren aufgehoben. Arbeitsamt lehnte meinen Mann ab aufgrund seiner Krankheit nicht vermittelbar. (kein Versuch gestartet zwecks Vorstellung Amtsarzt) Nun das nächste Amt Hartz IV Stelle die uns ärgern ,obwohl wir dieses ansprachen. Nun liegen die Nerven blank. netti
uweam 20.02.2008 | 00:18
Sie können dann einen Überprüfungsantrag für Ihren ALG Antrag stellen: Da bei der Ablehnung von falschen Voraussetzungen (der Rentenzahlung) ausgegangen wurde sollte dies Erfolg haben. (§44 SGB X) Wegen §125 SGB3 sollten Sie beim Arbeitsamt wegen der Ablehnung der Zuständigkeit "mangels Vermittelbarkeit wegen Krankheit " dagegen Widerspruch einlegen: Es kann nicht angehen, dass die DRV Erwerbsunfähigkeit feststellt und das Arbeitsamt dieses verneint. Ich habe gehört, dass in so einem Fall diese Behörden auch dieses untereinander klären können
uweam 20.02.2008 | 00:44
Zum Tema ALG nach EU Rente empfehle ich noch dieses Urteil des BSG
nettiam 20.02.2008 | 08:49
Hallo, Vielen Dank für die info. Die Rentenstelle hat uns informiert, falls das Widerspruchsverfahren gegen uns ausgeht, die vorläufig weitergezahlte Rente ist dann zurückzuzahlen.Das ist uns auch klar. Aber wie soll das gehen wenn die Hartz IV Stelle unseren gestellten Antrag nicht rückwirkend wieder aufnimmt? ich kann nicht 2 Stellen gleichzeitig Geld zurückzahlen? Möchte mich auch nicht verschulden, es muß doch eine Regelung geben? netti
uweam 20.02.2008 | 10:01
Wenn bei einem Bescheid von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde, wird dieser im Rahmen eines Überprüfungsbescheides (auf Antrag) geändert. Quelle: eigenes Erleben mit ALG 2 Nachzahlungen wegen rückwirkender Feststellung Merkzeichen . Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wurde und ein Bescheid vorliegt
Rosannaam 20.02.2008 | 10:01
Hallo netti, da die Rente ja während des Widerspruchsverfahrens WEITERGEZAHLT wird, besteht doch gar kein Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen! Also müssen Sie doch schlimmstenfalls nur die Rente zurückzahlen. Sie müssen sich nur GRUNDSÄTZLICH den Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen sichern. Denn wenn die Rente nicht weitergewährt wird und zurückgezahlt werden muss, hätten Sie in dieser Zeit ja gar keine Leistungen! Sprechen Sie in diesem Sinne unbedingt nochmals mit diesem Leistungsträger!!! MfG Rosanna.
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