hmmm... 'bis zu' ist eigentlich nichts anderes als 'unter'...
Der pure Gesetzestext zum §43 SGB VI sagt hierzu für volle EM-Rente:
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
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Aber damit es für 'Carla' zielführender wird, die auch erwähnt, dass sie nicht lange sitzen/stehen/gehen kann, und wissen möchte, wie sie einen Widerspruch medizinisch begründet, hier der Link zu den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) der DRV zu diesem §:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
@Carla: Drucken Sie sich das aus und lesen es aufmerksam durch und besprechen Sie es dann mit Ihren Ärzten. Kommt zum Beispiel eine eingeschränkte 'Wegefähigkeit' in Betracht?
Ansonsten finden Sie dort auch die Voraussetzungen, unter denen es einen Anspruch auf volle EM-Rente 'aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt' geben kann.
Lassen Sie sich bei Ihrem Widerspruch ggfs. auch von einem Sozialverband unterstützen (z.B. VDK oder SozVD)
Viel Erfolg und alles Gute!