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Experten-Antwort

Widerspruch Umwandlung schwerbehinderte Altersrente ?

von Abeni20.04.2017 | 15:25
849 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mir wurde vor 3 Wochen mitgeteilt,dass ich rückwirkend ab September 2016 zum 01.05 2017 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Da ich Ende Mai 63 Jahre alt werde würde ich gerne eine Umwandlung auf Altersrente für Schwerbehinderte ( ich bin zu 50% schwerbehindert) ab 01.06.2017 stellen. Meine Frage kann dieser Antrag formlos gestellt werden ? Oder muss ich den Antrag im Rahmen der Widerspruchszeit stellen. Eine Anfrage bei der Rentenversicherung nach der Höhe meiner schwerbinderten Altersrente, verlief zurzeit ohne Erfolg, d.h. das ich noch keine Antworte erhalten habe. In ein paar Tagen läuft die Widerspruchsfrist ab. In dem Schreiben an die Rentenversicherung habe ich darum gebeten, diese Anfrage als Antrag für die Umwandlung auf Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.06.201 vorzumerken. Reicht dieses Schreiben oder muß ich dies im Widerspruchsverfahren geklärt weren. Die Reha erfolgte damals auf Druck durch die Krankenkasse, so dass ich gar keine Möglichkeit hatte eine andere Rentenart anzustreben. MfG Abeni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Abeni,

ein Widerspruch ist für eine Umwandlung nicht nötig. Es gibt einen "Umwandlungsantrag". Den können Sie dort stellen, wo Sie den letzten Rentenantrag gestellt haben. Den Ausweis für Schwerbehinderung sollten Sie vorsichtshalber dabei haben.

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1 Antworten

GeBoam 20.04.2017 | 16:18
Als formloser Antrag reicht dieses Schreiben. Nichtsdestotrotz müssen Sie einen förmlich Anrtag stellen R 0110 (im Gegensatz zu einer EM-Renten-Antragsstellung ist der vergleichsweise harmlos) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
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