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Widerspruch und Klage auf EM-Rentenbescheid

von rater01.01.2009 | 11:08
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Ein frohes und gesundes Neues Jahr wünscht Euch Thomas. Die Frage: Ich habe am 31.07.2008 einen EM-Rentenantrag gestellt. Daraufhin war ich bei 2 Gutachtern. Mit Schreiben vom 3.12., erhalten am 10.12.08 habe ich von der DRV Bund die Ablehnung meines Antrages erhalten. Am 15.12.08 habe ich per Einschreiben dagegen Widerspruch eingelegt. Ich habe auch eine Kopie der diesbezüglichen Gutachten für mich angefordert und bei Ablehnung des Widerspruches mit Klage vor dem Sozialgericht gedroht. Hat der eingereichte Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Bis wann muß ich oder der VdK die Klage vor dem Sozialgericht einreichen? Ich wollte jetzt warten bis ich Antwort auf den Widerspruch erhalte, sowie die Kopien der Gutachten. Kriege ich diese von der DRV Bund, oder muß ich sie von den beiden Gutachtern abverlangen? Ich bin Jahrgang 1951 und nach Herz-OP 50% schwerbehindert. Danke im Voraus, Gruß von Thomas.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Gutachten können Sie selbst oder über Ihren Hausarzt anfordern. Der Widerspruch bewirkt keine aufschiebende Wirkung (worauf auch?). Zunächst wird Ihr Widerspruch bearbeitet. Nach einer negativen Entscheidung im Widerspruchsverfahren können Sie innerhalb eine Monats nach Zusendung des Widerspruchsbescheides Klage erheben.

4 Antworten

Chrisam 01.01.2009 | 12:11
Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht. Bei den Gutachtern müssen sie die Gutachten nicht anfordern. Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie keine Klage einlegen. Sie erhalten auf Ihren Widerspruch, der möglichst begründet werden sollte, einen Bescheid. Sollte dieser negativ ausfallen, so wurde ihr Widerspruch der Widerspruchsstelle vorgelegt und dann erhalten Sie auch den klagefähigen Bescheid. Da haben Sie dann 1 Monat Zeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Corlettoam 01.01.2009 | 14:56
Sie sollten die Gutachten direkt bei der RV anfordern. Sie können die Gutachten zwar auch bei den Gutachtern selbst anfordern, aber erfahrungsmäß gestaltet sich dies immer sehr schwierig und die Gutachter machen dies nicht so gerne.... Die Gutachten sollten Sie dann eingehend - vielleicht zusammen mit ihren behandelnden Ärzten - auf Vollständigkeit, Fehler , med. Diagnosen/Einschränkunggen und auf eventuelle " Ungereimtheiten " hin prüfen und falls vorhanden - diese schriftlich umgehend bei der RV schriftlich richtig stellen. Wichtig - um nicht zu sagen entscheidend - für einen Erfolg im Widerspruchsverfahren ist, das NACH Einlegung dieses Widerspruches , NEUE sowie AKTUELLSTE und möglichst zusätzliche - im bisherigen Verfahren noch nicht bekannte ! - (Fach)-ärztliche Befundberichte/Atteste/ etc. bei der der RV eingereicht werden. Wieso sollte der Widerspruch eine " aufschiebende Wirbung " haben ? " Aufschiebende Wirbung " auf was ?? Da es wohl ihr Erstantrag auf EM-Rente ist, kann und hat er diese Wirkung nicht - aber auch bei der befristeteten Rente gibt es keine aufschiebende Wirkung ( die gibt es nur bei Entzug einer sog. " Dauerrente " - die auf rein med. Gründen beruht ) Klage können Sie erst NACH dem Erhalt des sog. Widerspruchsbescheides vor dem Sozialgericht erheben. Das Widerspruchsverfahren MUß in jedem Falle erst abgewartet werden und dies kann/wird Wochen und Monate dauern ( mein Widerspruchsverfahren dauerte 9 Monate ! ) , da höchstwahrscheinlich neue Begutachtungen stattfinden werden !! Klageeinreichung bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann innerhalb 1 Monats möglich.
Ypsilonam 01.01.2009 | 16:22
Eine Herz OP bedeudet noch lange keine Erwerbsunfähigkeit,selbst Menschen im Rollstuhl mit 100 % könnn noch Erwerbsfähig sein.Also keine zu großen Hoffnungen auf Rente setzen,ich schreibe aus Erfahrung.
xxxam 03.01.2009 | 23:07
vdk hat noch keinem geholfen
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