Die Gutachten können Sie selbst oder über Ihren Hausarzt anfordern. Der Widerspruch bewirkt keine aufschiebende Wirkung (worauf auch?). Zunächst wird Ihr Widerspruch bearbeitet. Nach einer negativen Entscheidung im Widerspruchsverfahren können Sie innerhalb eine Monats nach Zusendung des Widerspruchsbescheides Klage erheben.