Über die Dauer der Bearbeitung eines Rechtsstreits vor dem Sozialgericht kann Ihnen auch nur diese Stelle Auskunft geben.
Anwaltlich vertreten werden müssten Sie hierzu auch nicht, wäre ggf empfehlenswert. Sollten Sie allerdings bei persönlicher Vorladung zur mündlichen Verhandlung nicht erscheinen, könnten Ihnen unter Umständen Mutwilligkeitskosten auferlegt werden.