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Experten-Antwort

Widerspruch zurückziehen erlaubt?

von AndreaH04.08.2014 | 09:57
1490 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, nachdem ich seit 4 Monaten Krankengeld erhalte, hat die Krankenkasse mich aufgefordert, eine Reha Maßnahme zu beantragen. Diese wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Ich habe dagegen Einspruch erhoben, würde diesen Einspruch jetzt aber gern zurückziehen. Darf ich das einfach so oder brauche ich hierzu das Einverständnis der Krankenkasse? Könnten Sie mir auch die entsprechenden Paragraphen nennen wo ich das nachlesen kann? Vielen Dank, Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndreaH,

mit Einlegen des Widerspruchs gegen die Ablehnung der Reha-Maßnahme ist das Antrags- bzw. Verwaltungsverfahren weiterhin offen, also letztlich noch nicht abgeschlossen. Da Sie aufgrund der Aufforderung der Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt waren, gilt dies dann m. E. auch für das (sich anschließende) Widerspruchsverfahren.

Im Zweifel sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

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3 Antworten

Kai-Uweam 04.08.2014 | 10:03
Wie Sie angeben, wurden Sie von der Krankenkasse aufgefordert. Hat die KK Sie in Ihrem "Dispositionsrecht" eingeschränkt? (dazu müssten Sie dann irgendwann ein Schreiben bekommen haben) D.h. dann, dass Sie dazu die Genehmigung der KK brauchen.
AndreaHam 04.08.2014 | 10:09
Ja, ich wurde aufgefordert, das ist schon richtig. Das begründet sich ja wohl aus dem § 51 SGB V. Hier wird aber nur vom Antrag gesprochen, dieser wurde in meinem Fall ja von der Rentenversicherung abgelehnt. Meines Wissens bin ich nicht verpflichtet hiergegen einen Widerspruch einzulegen, insofern kann ich diesen ja wohl auch zurückziehen, oder? Es lässt sich ja gesetzlich nicht begründen dass ich verpflichtet bin irgendwelche Rechtsmittel einzulegen und diese dann noch weiter zu verfolgen. Bezieht sich also diese Einschränkung des Dispositionsrechts nicht nur das Antragsverfahren?
Sachbearbeiter DRVam 04.08.2014 | 16:28
Zitat von AndreaH anzeigenausblenden
Sicher richtig, dass Sie nicht verpflichtet sind Rechtsmittel einzulegen. In Ihrem Fall (da Sie nun bereits Widerspruch eingelegt haben) empfehle ich trotzdem, die Krankenkasse vorher zu fragen. Denn mal angenommen, einer aus diesem Forum würde Ihnen zu einem Alleingang raten (sprich Sie nehmen den Widerspruch ohne Einverständnis der Krankenkasse zurück) und es kommt zu einer Versagung des Krankengeldes, glauben Sie, dass sich den Schuh jemand anzieht? Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach und bringen Sie die gleichen Argumente, wie hier im Forum.
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