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Experten-Antwort

Widerspruche gegen Zeit-Erwerbsminderungsrente

von Hubert27.04.2013 | 21:14
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine Frau leidet an der heimtückischen, am schwierigsten zu bekämpfenden u. lebensgefährlichen Hirntumorkrankheit Glioblastom Stufe IV. Bislang ist diese Krebsart unheilbar, lediglich etwas hinauszögerbar. Die mittlere Überlebensdauer beträgt nach der Diagnose nur ein Jahr. Erwerbsminderungsrente wurde im Februar beantragt u. jetzt befristet für ein Jahr ab dem 01.08.2013 von der DRV genehmigt. Weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden lt. Rentenbescheid nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, erfolgte die zeitliche Befristung. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 13.01.2013 erfüllt. Meine Frau war geringfügig beschäftigt. Lohnfortzahlung 6 Wochen. Danach kein Krankengeld. Die Zeitrente wird nun erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit also ab 01.08.2013 geleistet, weil die Rente befristet ist. Sollte es ganz schlimm mit dem Krankheitszustand kommen (was wir natürlich nicht hoffen), kann der Rentenanspruch evtl. überhaupt nicht mehr erreicht werden. Auch haben wir einen beachtlichen finanziellen Ausfall. Schwerbehinderung und Reha wurden beantragt. Die bösartige Tumorerkrankung bringt für meine Frau u. die ganze Familie erhebliche körperliche u. seelische Einschränkungen mit sich. Es ist für uns alle nicht einfach mit dieser schweren unheilbaren Krankheit umzugehen. Die Belastungen sind enorm. Der DRV liegen die Arztbriefe, Befundberichte, OP-Berichte usw. lückenlos vor. Wie kann der Widerspruch gegen die zeitliche Befristung der Rente am besten formuliert werden? Einen unabhängigen oder auch einen Gutachter der DRV würde meine Frau bei Bedarf aufsuchen. Kann eine Zeit-Erwerbsminderungsrente in Ausnahmefällen auch ab Rentenantragstellung rückwirkend genehmigt werden? Warum besteht bei der Zeitrente eine 7-monatige Wartezeit? Würde eine Dauerrente ab Antragsbeginn (bei meiner Frau ab 01.02.2013) ausbezahlt? Ob einem Rentner eine Dauerrente zusteht, ist eine medizinische Frage und wenn jemand so krank ist, dass keine Aussicht mehr auf eine wesentliche Besserung besteht, braucht er sich meines Erachtens nicht mit einer Zeitrente zufrieden geben. Was sollten wir veranlassen bzw. in die Wege leiten um evtl. doch noch eine rückwirkende Rentenzahlung in Form einer unbefristeten Rente zu erhalten. Hubert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubert,

gegen den Rentenbescheid sollten Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie die Rentenversicherung um Darlegung medizinischer Argumente, die eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes Ihrer Frau vermuten lassen.

Des weiteren sollten Sie erneut auf die Erkrankung Ihrer Frau und auf das Vorliegen von schwerwiegenden medizinischen Gründen hinweisen, die gegen eine Befristung der Rente sprechen.

Sofern die Rente als Dauerrente gewährt wird, würde sich als Rentenbeginn der 01.02.2013 ergeben, da laut Ihren Angaben die Anspruchsvoraussetzungen seit dem 13.01.2013 erfüllt sind und der Antrag bereits im Februar gestellt wurde.

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5 Antworten

Jeckam 27.04.2013 | 22:25
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17039
G.wt@web.deam 28.04.2013 | 10:34
Hallo Das was die DRV da gemacht hat ist eine Frechheit nein ein Skandal. Und Leider aber Typisch für Beamte /Angestelte des ÖD past wieder Perfekt zu meinem Erlebten in 60 Jahren Leben. MfG Gewerkschaft PS: Da hat wohl wieder so eine DRV Flöte in seinen Textbaustein Katalog Gegriffen.
Mao Cam 28.04.2013 | 17:15
Für einen Widerspruch könnte es sich lohnen, Mitglied bei VdK/Sozialveband zu werden, auch wenn man ggf. rückwirkend Beiträge zahlt für die Vertretung. Aber immer noch besser, als selbst Fehler zu machen bei der Argumentation.
Hubertam 28.04.2013 | 22:55
Die statistische Überlebenszeit bei der lebensbedrohenden schweren Hirntumorkrankheit meiner Frau beträgt wie bereits schon erwähnt knapp ein Jahr bzw. nur 11,2 Monate. Lediglich 7% der Patienten haben eine Überlebensrate von 3 Jahren. Es ist doch hier ganz klar, dass auf Grund dieser schwerwiegenden medizinischen Gründe es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Deswegen trifft doch hier der Ausnahmefall ganz eindeutig zu, d.h. die Zahlung einer Dauerrente ist eigentlich unumgänglich. Dem ärztl. Dienst der DRV müsste doch die unheilbare, todbringende Krankheit Glioblastom IV bekannt sein. Die EMR wurde rechtzeitig innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung mit Datum vom 05.02.2013 eingereicht. Die Zahlung einer unbegrenzten EMR müsste m. E. also ab 01.02.2013 (ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung = 13.01.2013) erfolgen.
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