Ich schließe mich dem Beitrag von "--//--" an. Sofern noch keine Bestätigung über den Eingang des Widerspruches vorliegt, setzen Sie sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung, die den angefochtenen Bescheid erteilt hat. Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob dort noch geprüft wird, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann oder ob man die Akte (da man dem Widerspruch nach Meinung der Sachbearbeitung nicht direkt abhelfen konnte) an die Widerspruchsabteilung weitergeleitet hat.