Hallo zusammen,
ich bin 50 Jahre alt und leide seit vielen Jahren an diversen Lungenerkrankungen. Ich habe einen unbefristeten GdB von 70 Prozent.
Ständige ambulante Behandlungen beim Facharzt (seit 1992), diverse Krankenhausaufenthalte und zwei Rehas über die Deutsche Rentenversicherung Bund (zukünftig DRV) in den Jahren 2002 und 2008 waren die Folge. Trotzdem bin ich immer gerne und in Vollzeit arbeiten gegangen. Mein Arbeitsvertrag besteht nach wie vor und eigentlich hatte ich mir erhofft, dass ich irgendwann auch wieder arbeiten kann.
Ende 2009 erkrankte ich nun zusätzlich und erneut an einer Tuberkulose und werde seit dem diesbezüglich therapiert. Leider geht es mit der Genesung nur sehr langsam voran. Normalerweise wird man ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr therapiert und dann sollte es wieder soweit in Ordnung sein. Meine Behandlung dauert nun bereits über ein Jahr. Durch meine Vorerkrankungen ist meine Lunge aber wohl "überfordert". Mein Facharzt kann mir nicht sagen, wann ich evtl. mal wieder arbeiten kann (er sagt, er sei kein Hellseher), was ich auch irgendwie verstehen kann.
Um der Heilung einen zusätzlichen Aufschwung zu geben, habe ich Anfang Juli 2010 nach Rücksprache und auf Empfehlung meiner Krankenkasse (zukünftig KK) einen erneuten Reha-Antrag bei der DRV gestellt. Die KK hat diesen Antrag vor Absendung an die DRV als Eilantrag befürwortet.
Die DRV beauftragte daraufhin einen Facharzt mit der Erstellung eines Gutachtens über meinen Gesundheitszustand. Die Begutachtung fand im Oktober 2010 statt. Nach Sichtung meiner schon vorhandenen Arzt- und Reha-Berichte + Röntgenaufnahmen und den folgenden diversen Untersuchungen des Gutachters selbst, sagte dieser zu mir im anschließenden persönlichen Gespräch, dass er mir "inoffiziell und unter der Hand" empfehlen würde, gleich Rente zu beantragen. Leider hat er dies in das Gutachten für die DRV so nicht explizit mit reingeschrieben! Er stellte jedoch fest, dass bereits bei geringer Belastung eine zunehmende Kurzatmigkeit besteht, die Funktionsprüfungen schwere Einschränkungen der Lungenfunktion mit Emphysem und Rechtsherzbelastung vorliegt. Eine Reha-Maßnahme käme aus den genannten Gründen und der noch andauernden TBC-Therapie nicht in Frage. Eine endgültige Entscheidung über meine berufliche Leistungsfähigkeit bzw. sozialmedizinische Leistungsbeurteilung sei erst nach vollständiger Ausheilung der TBC möglich (eigene Anmerkung: wann auch immer das sein mag). Eine sehr geringe Leistungsfähigkeit sei allerdings sehr wahrscheinlich.
Auf Basis dieses Gutachtens bekam ich im November 2010 von der DRV einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Reha-Maßnahme auf Grund medizinischer Gründe.
Darüber war nicht nur ich persönlich, sondern auch mein Lungenfacharzt sehr erstaunt.
Ebenfalls im November erhielt ich ein Schrei-ben meiner KK, dass ich nach § 51 Abs. 1 SGB V sowie § 116 Abs. 2 SGB VI einen Reha-Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen muss (was ja bereits im Juli 2010 erfolgt war) und diesen auch nicht zurücknehmen darf.
Auch deshalb legte ich gegen den ablehnenden Reha-Bescheid von der DRV direkt Anfang Dezember 2010 Widerspruch ein. In diesem schilderte ich nochmals mein mittlerweile immer mehr eingeschränktes Leistungsvermögen und der gesundheitlichen Belastbarkeit anhand von konkreten Beispielen aus dem normalen Tagesablauf.
Mein Widerspruch wurde nun Mitte Januar 2011 zur Entscheidung an die Widerspruchstelle der DRV abgegeben.
Im Übrigen wurde von der KK ebenfalls im November 2010 ein Gutachten über den MDK erstellt. Das Fazit hier: Die medizinischen Voraussetzungen des § 51 SGB V sind erfüllt, zeitnah und endlich erforderlich ist die Durchführung einer medizinischen Reha-Maßnahme.
Am 10.03.2011 erhielt ich nun von der DRV meinen Widerspruchsbescheid. Mein Wider-spruch wird unter Begründung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 10 des SGB VI zurückgewiesen. Es sei eine ambulante fachärztliche Behandlung angezeigt. (Anmerkung von mir: Diese "genieße" ich seit Jahren und verstärkt seit meiner erneuten akuten TBC-Erkrankung.)
Man ist bei der DRV also der Meinung, dass bei mir eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, diese nicht wesentlich gebessert oder wieder-hergestellt werden muss bzw. keine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Die einzelnen Untersuchungsergebnisse des beauftragten Gutachters sprechen jedoch eine andere Sprache, wenn man sie mit den "Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung", hier insbesondere:
-> "Rehabilitationsbedürftigkeit bei Krankheiten der Atmungsorgane" sowie
-> "Leistungsfähigkeit bei chronisch obstruktiver Lungenkrankheit COPD und Asthma bronchiale"
vergleicht. Wenn ich diese Werte zugrund lege, bin ich nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig.
Nach Erhalt des Widerspruchsbescheides habe ich bei der DRV angerufen um mich nochmals telefonisch zu versichern, ob ich das aus dem Bescheid richtig rauslese. Die zuständige Sachbearbeiterin bestätigte mir dies und schlug mir vor, doch eine Reha über die KK zu beantragen oder Klage beim Sozialgericht einzureichen. Sie vergaß dabei auch nicht zu erwähnen, dass das aber noch länger dauert, als die Bearbeitung meines eigentlichen Reha-Antrages.
Nun bleibt mir nur der Gang vor das Sozialgericht, um Klage gegen den Bescheid zu erheben. Das kann leider Jahre dauern .
Mein Krankengeld läuft am 04.07.2011 aus.
Und was passiert danach? Wovon bestreite ich meinen Unterhalt? Diese Frage konnte mir meine Sachbearbeiterin von der KK auch nicht beantworten. Sie schlug vor, doch einen neuen Reha-Antrag zu stellen oder Rente zu beantragen, jedoch gleich mit der Einschränkung "Aber ob das durchgeht".
Diese Vorschläge sind für mich beide irrelevant. Wenn schon der erste Reha-Antrag abgelehnt wird, warum sollte man einem zweiten zustimmen? Und da die DRV ja bekanntlich nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" handelt, wird man hier auch einem Rentenantrag nicht stattgeben.
Nun bin ich so schlau und krank wie zuvor. Die Zeit naht, wo ich kein Krankengeld mehr bekomme. Arbeiten kann ich definitiv noch nicht. Ich schaffe nicht mal meinen Haushalt und muss mich auf Grund Luftmangels ständig zwischendurch ausruhen. Die Frage, ob und wie lange es mit einer Heilung noch dauert, kann mir keiner beantworten.
Mit welchen Mitteln und Möglichkeiten kann ich diese ungewisse Zeit überbrücken, auch in finanzieller Hinsicht? Wer hat Erfahrungen ähnlicher Art gemacht und kann mir Tipp´s geben?
Ich bin für jeden Hiniweis dankbar.
Dafür vielen Dank schon mal im Voraus.