Hallo, Bodo,
das Prinzip „Reha vor Rente“ wird nicht IMMER angewandt. Es ist ein Grundsatz der zur Anwendung kommt, wenn dies aus Sicht des Entscheiders eine sinnvolle Option darstellt. Die Prüfung, ob eine Reha der Rente vorangestellt wird, fließt allerdings in dessen Entscheidung mit ein.
Laut dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, sind medizinische Behandlungen, welche von der Krankenversicherung geleitstet werden, ausreichend.
Sie haben nun die Möglichkeit diese Heilbehandlung für sich in Anspruch zu nehmen, ferner die Angelegenheit bezüglich der Durchführung einer AHB bei der Deutschen Rentenversicherung in Form der Klage weiter zu erfolgen.
Bezüglich der Frage, ob Sie alternativ einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Danach könnten Sie sich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.