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Experten-Antwort

Widerspruchsbescheid wegen AHB.

von Bodo24.04.2016 | 10:55
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Hallo Experten, ich habe mal ein paar Fragen zu meinen Widerspruchsbescheid von der DRV-Nord. Es heißt doch immer Reha vor Rente. Seit Mai 2014 bin ich Arbeitslos bzw. Krank. Im Mai 2014 wurde ich am li. Knie operiert, insgesamt 3 mal. Das letzte mal im Feb. 2015. Nach der letzten OP habe ich AHB beantragt, wurde abgelehnt. Widerspruch habe ich natürlich eingelegt. Widerspruch wurde wieder abgelehnt. Begründung der DRV: " Vielmehr ist nach Aktenlage zu erwarten, dass absehbar ein endoprothetischer Gelenkersatz erforderlich sein wird. Eine Maßnahme würde an den dauerhaften qualitativen Leistungseinschränkungen keine Änderung bewirken." Durch die vorhandenen Gesundheitsstörungen ist Ihr Leistungsvermögen im Erwerbsleben zwar gemindert. OK. habe nichts weiter dagegen unternommen. Im März 2016 wurde ich an der re.Schulter operiert (Impingementsyndrom der Schulter mit Läsion der langen Bizepssehne. Ich habe wieder einen Antrag auf AHB gestellt. Antrag wurde abgelehnt. Widerspruch eingelegt. Gestern kam der Widerspruchsbescheid. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Begründung: "Mit o.g. Stellungnahme wurde durchaus auf eine geminderte Erwerbsfähigkeit erkannt. Nur ist diese leider durch Maßnahmen der begehrten medizinischen REHA nicht zu beeinflußen." "Notwendig ist in der Tat eine Übungsbehandlung, die über das übliche Maß der meist rezeptierten Krankengymnastik hinausgeht. Dies wäre sachgerecht im Umfang des berufsgenossenschaftlichen EAP-Konzeptes durchführbar. Hierführ ist allerdings die Rentenversicherung nicht zuständig."An den dauerhaften qualitativen Leistungseinschränkungen würden auch keine Änderungen bewirken. Ich habe kein Antrag auf EMR gestellt, wollte ich auch noch nicht. Will mein Arbeitskraft noch erhalten. Was kann ich noch tun? Oder sollte ich doch einen Antrag auf EMR stellen? Ich bin Jahrgang 58. Danke für alle Antworten Gruß Bodo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Bodo,

das Prinzip „Reha vor Rente“ wird nicht IMMER angewandt. Es ist ein Grundsatz der zur Anwendung kommt, wenn dies aus Sicht des Entscheiders eine sinnvolle Option darstellt. Die Prüfung, ob eine Reha der Rente vorangestellt wird, fließt allerdings in dessen Entscheidung mit ein.

Laut dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, sind medizinische Behandlungen, welche von der Krankenversicherung geleitstet werden, ausreichend.

Sie haben nun die Möglichkeit diese Heilbehandlung für sich in Anspruch zu nehmen, ferner die Angelegenheit bezüglich der Durchführung einer AHB bei der Deutschen Rentenversicherung in Form der Klage weiter zu erfolgen.

Bezüglich der Frage, ob Sie alternativ einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Danach könnten Sie sich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.

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