Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
in dieser Pandemie-Zeit läuft einiges qualitätiv anders als es unseren eigenen Ansprüchen gebührt.
Aber wer sagt denn, dass es woanders unbedingt besser läuft.
Sie können natürlich einen Umeinweisungswunsch äußern. Dieser wird auch umgehend geprüft und berechtigten Wünschen wird auch entsprochen. Sofern Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, ist dies vorab mit der Krankenkasse abzustimmen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Expertenteam
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