Die Widerspruchsfrist für einen "Inlandsbescheid" beträgt ein Monat. Ein Verwaltungsakt mit Bescheidsdatum 19.8.08 gilt aufgrund der 3-Tagesfiktion am 22.8.2008 als bekanntgegeben. Fristende ist in diesem Fall der 22.9.2008. Spätestens an diesem Tag muss der Widerspruch beim Rentenversicherungsträger eingehen.