Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Widerspruchsfrist

von Ralf16.09.2008 | 14:13
1440 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Rentenbescheid ist vom 19.08.08. Wann muss ich meinenWiderspruch spätestens abschicken?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Widerspruchsfrist für einen "Inlandsbescheid" beträgt ein Monat. Ein Verwaltungsakt mit Bescheidsdatum 19.8.08 gilt aufgrund der 3-Tagesfiktion am 22.8.2008 als bekanntgegeben. Fristende ist in diesem Fall der 22.9.2008. Spätestens an diesem Tag muss der Widerspruch beim Rentenversicherungsträger eingehen.

10 Antworten

----am 16.09.2008 | 14:27
Am 21.09.!
Corlettoam 16.09.2008 | 15:04
Die Widerspruchsfrist steht außerdem gross und breit am Ende Ihres Rentenbescheides.... Werde nie verstehen wie manche Leute bei so etwas wichtigem immer bis auf den " letzten Drücker " warten.... ICH persönlich habe sogar noch am selben Tag als mir der Rentenbescheid zuging den Widerspruch per Anwalt eingelegt .
Wolfgangam 16.09.2008 | 14:24
Hallo Ralf, es gilt das Datum des Poststempels + 3 Tage als Beginn der Frist. Sie endet dann nach 1 Monat. Fällt der letzte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Tag. Der Widerspruch muss an diesem Tage bei der Rentenversicherung eingegangen sein. Rechnen Sie nur vom 19.08. an, muss der WS am 19.09. bei der DRV sein. Auch die Abgabe in der örtlichen Beratungsstelle, Ihrer Stadt-, Gemeindeverwaltung, Versicherungsamt sichert Ihnen die Frist. Schon die Vereinbahrung eine Gesprächstermins für den Widerspruch gilt als rechtzeitig, auch wenn das schriftlich erst viel später gefasst wird. Tipp: Legen Sie zunächst WS zur Fristwahrung ein und schicken die Begründung später ...dann haben Sie nochmal 1,2,3 Monate mehr Zeit. Gruß w.
Chrisam 16.09.2008 | 15:26
22.09. ist schon korrekt. 21.09. ist übrigens ein Sonntag und scheidet daher in jedem Fall aus ;)
Jamesam 16.09.2008 | 15:53
ob 21. oder 22.9. ES EILT !!!!
Unbekanntam 16.09.2008 | 17:17
Wieso eilt es beim James, wenn Ralf betroffen ist? Und selbst wenn es eilt, sie werde es doch wohl noch schaffen in einer Woche Widerspruch einzulegen. Sachen gibt es...
Du meine Güte!am 16.09.2008 | 17:59
Was haben Sie seit dem Eingang des Schreibens gemacht?
Corlettoam 16.09.2008 | 18:40
Ja, das frage ich mich allerdings auch was " Ralf " seit 19.8. unternommen hat ??? Wenn man wirklich gegen einen Bescheid vorgehen will ( weil man ja meint er wäre zu Unrecht ergangen ) macht man dies doch zeitnah, sofort, schnellstens, umgehend und " kostet " nicht die Monatsfrist bis fast auf den letzten Tag aus . Außerdem k ö n n t e der Eindruck beim Sachbearbeiter /RV des Widerspruches entstehen, das die Sache nicht so eilig und heiß ist, wenn erst auf den letzten Tag so ein Widerspruchsschreiben eingeht. Das wäre bei mir in den großen Stapel ganz unten gekommen.... Kommt jedoch der Widerspruch kurzfristig, eindeutig, nachdrücklich sowie umfassend begründet sieht die Sache für die RV schon wieder ganz anders aus..... An " Ralfs " Stelle würde ich mich dann nicht wundern , wenn sich die RV mit seinem Widerspruchsbearbeitung dann auch vieeeel Zeit lässt !
Fristablaufam 16.09.2008 | 20:18
Freiwillige Beiträge sind bis zum 31.03.08 zu leisten. Da der Widerspruch freiwillig geleistet wird gilt selbiges.
Wolfgangam 17.09.2008 | 08:54
> Ja, das frage ich mich allerdings auch was " Ralf " seit 19.8. unternommen hat ??? Privatpersonen haben natürlich nicht das Recht, eigene Stapel erst abzuarbeiten ... Laufende/höhere Entgeltersatzleistungen können z. B. ein triftiger Grund sein, die Widerspruchsfrist auszureizen. Andererseits, wenn der WS-Führer durch ein 24-Std-WS einen Bonus beim Sachbearbeiter hat, sollte das in die Rechtsbehelfbelehrung mit reingeschrieben werden ...oder ? ;-)) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026