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Widerspruchsstelle noch einmal nachgefragt

von polarschnee13.12.2014 | 16:01
1938 Ansichten
10 Antworten

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Widerspruchsstelle Ich möchte das Thema Widerspruchsstelle noch einmal aufgreifen. Ich bin erstaunt auf meine einfache Frage so eine Resonanz zu erhalten. Der Grund meines Widerspruchs war, daß obwohl im Gutachten ausführlich beschrieben, es keine körperliche und auch keine neurologische Untersuchung stattgefunden hat. Alle Werte sind frei erfunden. Schon deshalb sollte der Sachbearbeiter aufmerksam werden und wenigstens darauf reagieren. Warum dann noch die Weiterleitung an die Widerspruchsstelle?

10 Antworten

Erwiniusam 13.12.2014 | 19:39
Diese Frage sollte ihnen ihr Anwalt der Sie gegenüber der RV vertritt eigentlich beantworten. Das von ihnen geschilderte sollte ein Anwalt problemlos aus der Welt schaffen bzw. mit der RV klären koennen. Oder haben Sie gar keine anwaltliche Vertretung ?? Das wäre natürlich ein riesen Fehler ihrerseits.
Schorscham 13.12.2014 | 20:38
Der sozialmedizinische Dienst darf ohne weiteres nach Aktenlage, also aufgrund der gewöhnlich vorliegenden Befundberichte der behandelnden Ärzte entscheiden. Eine körperliche Untersuchung ist nicht zwingend erforderlich. Der zuständige Sachbearbeiter muss nur prüfen, ob die sozialmedizinische Stellungnahme des hauseigenen "Obergutachters" schlüssig klingt oder nicht. Wenn er keine Zweifel daran hat, kann er Ihrem Widerspruch auch nicht per Abhilfebescheid stattgeben und MUSS ihn daher an die Widerspruchsstelle weiterleiten. Es bringt Ihnen absolut nichts, wenn Sie über das "warum" und "weshalb" spekulieren. Sollte der zuständige Sachbearbeiter tatsächlich ganz offensichtlich falsch entschieden haben, wird das der Widerspruchsausschuss schon entsprechend würdigen. (Das ist übrigens die einzige Stellungnahme, die ich zu diesem Thema abgebe. Sollten noch mehr Antworten unter meinem Nicknamen "Schorsch" erscheinen, dann stammen diese wieder von einem "Spaßvogel" der sich meines Namens bedient hat!)
GroKoam 14.12.2014 | 01:05
Geh kacken, das wird Dir gut tun.
Rohrreinigeram 14.12.2014 | 15:22
(Sinngemäß) Ich sch.... mir vor Aufregung gleich in die Hose.
Geh kacken, das wird Dir gut tun.
Richtig - bevor es daneben geht!:-)
Polarschneeam 14.12.2014 | 16:18
Ohhh, jetzt ist es passiert - meine Hose ist gestrichen voll und bahh, wie das stinkt! Und das nur wegen dieser Scheißrente.
Bäähhhham 15.12.2014 | 14:27
Hier stinkts nach AA.....
Fred G.am 16.12.2014 | 19:14
Zitat von Erwinius anzeigenausblenden
Aber Erwin, bisse selbst Anwald? In dem Fach muss man selbst in Metropolen lange nach Qualität und vor allem nach I n t e r e s s e suchen. Hab selbst nach dem fünften Kandidaten aufgegeben.
Fred G.am 16.12.2014 | 19:09
Also, polarschnee, ich hätte mich auf das Sch...niveau der Vorschei..er hier nicht hinuntergebeugt, Realität steckt wohl eher in Antworten zu Ihrem früheren Beitrag. Klar ist, dass Widerspruch nicht sogleich 'was Gutriechendes ergibt (bei mir war's z.B. die nur um zwei Banalsätze ergänzte wiederholte Bescheidung). Aber: Man kann sich in der Widerspruchszeit doch rechtlich fit machen (jedenfalls atemlos googeln...) und kommt mit Querverweisen dann oft zum begehrten Wissensstand, den man - wenn er auch vom Berater als stichhaltig gilt - innerhalb eines Monats nach W'beschei... in eine Sozialklage fasst. Falls ohne Anwalt, sollte ein anderer alter Sozi-Helfer nochmal drübergucken, und dann ab damit. Kostet soweit noch nix außer Nerven. Aber die war'n ja hier schon stark....
polarschneeam 16.12.2014 | 19:52
Ich möchte, wie auch andere Listenmitglieder es schon getan haben, darauf hinweisen, daß die ördinären Bemerkungen nicht von mir stammen. Bei den seriösen Teilnehmern möchte ich mich bedanken und das Thema beenden. Mögen die, die meinen Namen mißbraucht haben sich anderswo austoben
Gackiam 16.12.2014 | 20:58
Blödsinn, das ist nur eine faule Ausrede, die Ihnen keiner glaubt. Wer soll ´s denn sonst gewesen sein? Das stinkt wirklich nach Kacke!
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