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Widerspruchstelle

von Andre07.06.2007 | 09:54
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man sich bei Fragen Im Widerspruchsverfahren telefoisch bei der Sachbearbeiterin melden oder muß man dafür zur Beratungsstelle. Danke im vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Natürlich können Sie sich auch telefonisch an die Sachbearbeiter wenden, die den Widerspruch bearbeiten. Allgemeine Fragen können sie sicherlich beantworten. Solange der Datenschutz sichergestellt ist, können auch bestimmte Fragen zum konkreten Fall telefonisch abgeklärt werden, z.B. ob es sinnvoll ist noch bestimmte Unterlagen einzureichen. Insofern liegt der Beitrag des "Wissenden" etwas neben der Sache. Dass fernmündlich gar nichts geht stimmt so nicht.

Die Mitarbeiter werden im Einzelfall schon sagen, wenn sie etwas am Telefon nicht sagen können oder dürfen. Falls Sie es wünschen oder es erforderlich ist kann auch ein Telefonvermerk über das geführte Gespräch

gefertigt werden, so dass aktenkundig ist, was Sie der Verwaltung mitteilen möchten.

Der Widerspruch selbst muss aber immer innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift am besten bei der Stelle erhoben werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

9 Antworten

Ankeam 07.06.2007 | 18:09
Sie können sich an die Sachbearbeiterin telefonisch wenden.
Reginaam 07.06.2007 | 20:53
Aber zur Sicherheit am besten direkt an die Sachbearbeiterin in der Widerspruchsstelle - nicht die eigentliche Sachbearbeiterin die die Rentenangelegenheit (bis zum Widerspruch) bearbeitet hat.
Wissenderam 07.06.2007 | 23:39
Telefonisch darf gar nix laufen. Könnte ja jedermann/Frau anrufen, der die persönlichen Daten kennt. Ansonsten gilt, daß jederzeit Akteneinsicht und Auskunft zu gewähren ist. Unangemeldetes Auftauchen fördert so manche Rechtsverletzung ans Tageslicht.
Schadeam 08.06.2007 | 09:21
na der Tipp hat uns natürlich noch gefehlt - der hilft Andre sicher unendlich weiter. "unangemeldetes Auftauchen" ist sicher möglich, Pech für den Kunden, wenn an diesem Tag sein Sachbearbeiter Urlaub hat oder der Aktenvorgang gerade nicht greifbar ist, weil er gerade in "irgendeiner Hauspost unterwegs" ist. Dann kommt wirklich Freude auf.
megmanam 08.06.2007 | 10:34
ich habe gerade mein Widerspruchsverfahren hinter mir und muss sagen ich hatte bei meinen Tel. Anfragen keine Probleme. Die zuständigen Bearbeiter waren sehr nett und haben auch zurückgerufen.
Antoniusam 08.06.2007 | 15:50
Ähnliche Erfahrungen habe ich auch gemacht. Aber unser "Wissender" weiß natürlich mal wieder alles besser. (Wie immer !)
Reginaam 08.06.2007 | 18:36
Telefonisch darf gar nix laufen. Könnte ja jedermann/Frau anrufen, der die persönlichen Daten kennt. >> Na das sagen SIE mal den Leuten die anrufen und sich nach dem Sachstand informieren! Glauben Sie mir, die Sachbearbeiter (egal ob im Widerspruch oder nicht) wissen schon inwieweit sie Kundenfreundlichkeit und Datenschutz abwägen können. Klar, wenn bei mir einer anruft und die Rentenhöhe wissen will, dann bekommt er die nicht. Wenn ich jedoch ihn vorher in einer Angelegenheit angeschrieben habe, er auf meinen Brief reagiert und dann noch 'ne telefonische Nachfrage hat, dann antworte ich da meistens auch drauf. Ansonsten gilt, daß jederzeit Akteneinsicht und Auskunft zu gewähren ist. >> Hat das jemand bestritten? Unangemeldetes Auftauchen fördert so manche Rechtsverletzung ans Tageslicht. >> Und sorgt vor allem für unnötiges Hinfahren, Warten und Wiederkommen, da gerade wenn eine Akte im Widerspruch ist diese sich irgendwo auf dem Geschäftsgang zwischen der eigentlichen Sachbearbeitung, der Widerspruchsstelle, der Geschäftsführung und ggf. weiteren Stellen befindet. Ein sehr schlauer Vorschlag, der von Praxisferne zeugt!
Wissenderam 13.06.2007 | 23:54
"Pech für den Kunden, wenn an diesem Tag sein Sachbearbeiter Urlaub hat oder der Aktenvorgang gerade nicht greifbar ist, weil er gerade in "irgendeiner Hauspost unterwegs" ist. Dann kommt wirklich Freude auf." Strafrechtlich gesehen liegt dann Urkundenunterdrückung vor. Ne diesbezügliche Strafanzeige wird die ohnehin überheblichen Sachbearbeiter erst richtig anspornen illegale Dinge zu tun und schon ist der Prozeß beim SG gewonnen.
Besserwisseram 15.06.2007 | 15:57
So einen Quatsch habe ich in diesem Forum noch selten gelesen! Und überheblich ist auch nur einer und der nennt sich auch noch Wissender!
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