Natürlich können Sie sich auch telefonisch an die Sachbearbeiter wenden, die den Widerspruch bearbeiten. Allgemeine Fragen können sie sicherlich beantworten. Solange der Datenschutz sichergestellt ist, können auch bestimmte Fragen zum konkreten Fall telefonisch abgeklärt werden, z.B. ob es sinnvoll ist noch bestimmte Unterlagen einzureichen. Insofern liegt der Beitrag des "Wissenden" etwas neben der Sache. Dass fernmündlich gar nichts geht stimmt so nicht.
Die Mitarbeiter werden im Einzelfall schon sagen, wenn sie etwas am Telefon nicht sagen können oder dürfen. Falls Sie es wünschen oder es erforderlich ist kann auch ein Telefonvermerk über das geführte Gespräch
gefertigt werden, so dass aktenkundig ist, was Sie der Verwaltung mitteilen möchten.
Der Widerspruch selbst muss aber immer innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift am besten bei der Stelle erhoben werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat.