Guten Tag,
seit einiger Zeit läuft ein Widerspruchsverfahren wegen Anerkennung auf teilweiser Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Dieser Widerspruch ist noch nicht entschieden.
Laut eines neuen Gutachten für die Berufgenossenschaft sind erhebliche zusätzliche Gesundheitsstörungen bekannt geworden.
Sollte ich der Widerpruchstelle dieses Gutachten noch zur Verfügung stellen ??
Danke