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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren AHB

von Marrai15.04.2020 | 12:31
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Im Januar 2020 befand ich mich in stationärer orthopädischer Schmerztherapie. Der zuständige Oberarzt teilte mir mit,daß eine AHB dringend erforderlich sei. Mit Hilfe der Soziarbeiterin im Krankenhaus wurde auch sofort ein Antrag auf AHB gestellt. Dieser wurde am 28.01.2020 abgelehnt. Daraufhin habe ich sofort fristgerecht Widerspruch eingelegt. Am 05.02.2020 erhielt ich ein Bestätigungsschreiben über den Eingang des Widerspruchs, mit dem Hinweis,daß keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Nach ca. 5 Wochen ( also lange vor der Coronakrise) fragte ich schriftlich nach wie weit denn mein Widerspruchsverfahren nun ist.Bis heute habe ich keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten. Mittlerweile wurden die Schmerzen fast unerträglich und mein Arzt musste mir Morphine verordnen. Habe ich wirklich keine Möglichkeit Einsicht in das Widerspruchsverfahren zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marrai,

gemäß § 25 SGB X, können Sie Akteneinsicht verlangen und der Sozialhilfeträger muss Ihnen diese gewähren. Diese Einsicht wird üblicherweise in den Räumen der betreffenden Behörde hier der Rentenversicherung vollzogen, kann aber auch bei einer anderen Behörde vorgenommen werden beispielsweise durch Übersendung an Ihre Gemeindeverwaltung.

Fraglich ist jedoch, inwieweit Ihnen das in Ihrer Situation weiter hilft, da dies das Verfahren nur verlangsamen wird.

Auch wenn nun auf diesem Schreiben der Rentenversicherung steht, dass eine telefonische Auskunft nicht erfolgen soll, melden Sie sich bitte dennoch dort. Eventuell kann Ihnen der Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle der Rentenversicherung sagen, wann der Widerspruchsausschuss über Ihren Fall entscheidet.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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