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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren teilerwerbsminderungsrente

von Caroline07.03.2019 | 15:51
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Hallo, kurze Info zum derzeitigem Stand. Seit 09.2018 im widerspruchsverfahren EMR, seit 02.19 alg 1 Bezieher Nahtlosigkeit, Mein Arbeitsverhältnis ruht. Nun in vier Wochen 2. TERMIN Gutachter, es zieht sich in die Länge, Resturlaub 45 Tage habe ich auch noch, ich fühle mich in der Lage 5 h tgl. arbeiten zu gehen, somit würde ich keine Leistungen vom AA beziehen, meine finanzielle Notlage würde sich dadurch auch etwas besser, nun zu meiner Frage, hat die arbeitsaufnahme 5 h tgl. Einfluss auf die Entscheidung meines Widerspruchs TEIL-EMR? Was raten Sie mir, zu Hause sitzen und abwarten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Caroline,

ich möchte mich hier W*lfgang anschließen. Die medizinische Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit sollte unabhängig von der Tatsache erfolgen, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang von 5 Std./täglich ausüben. Sie müssen das vorerst auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Erst wenn über Ihren Anspruch entschieden ist, müssen Sie Ihren Hinzuverdienst anzeigen.

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4 Antworten

DRVam 07.03.2019 | 17:21
Wenn Sie sich im Widerspruchsverfahren bezüglich einer teilweisen EM-Rente befinden, könnten Sie eine Beschäftigung von unter 6 Stunden aufnehmen. Bei einem Widerspruch gegen die Ablehnung einer Ablehnung einer vollen Erwerbsminderungsrente wäre eine Arbeitsaufnahme von 5 Stunden allerdings kontraproduktiv!
Carolineam 07.03.2019 | 20:13
Danke für Ihre schnelle Antwort, im Antrag geht es immer um die volle EMR, wie kann ich deutlich machen, das ich nur die Teilrente für nötig halte, sollte ich hier nochmals Rücksprache mit der DRV halten? Danke
DRVam 07.03.2019 | 20:20
Wenn Sie eine Beschäftigung von täglich 5 Stunden aufnehmen, sollten Sie das Ihrem Rententräger mitteilen. Eine volle Erwerbsminderungsrente dürfte dann kaum zum Tragen kommen.
W*lfgangam 07.03.2019 | 21:28
Hallo Caroline, Ihre 'Gefühle' in allen Ehren, aber ob es wirklich aus soz.-med. Sicht reicht, einer teilweisen Erwerbstätigkeit auf Dauer nachgehen zu können, sollten Sie im Rahmen des EM-Antrags der Bewertung der DRV überlassen. Nach 4 Wochen Teilzeitarbeit verlässt Sie ihr heutiges Gefühl/*Scheiße, geht doch nicht/bin völlig kaputt - und dann? Eine teilweise EM-Rente können Sie nicht beantragen - der Umfang der möglichen (Nicht)Erwerbsfähigkeit wird von Ihrem Wunsch unabhängig geprüft. Wird eine volle EM festgestellt, dürfen Sie natürlich auch mehr als mit dem eigentlich festgestellten Umfang (u3 Std. tgl.) eine Beschäftigung ausüben. In diesem Fall wird die volle EM-Rente schlicht über das zu hohe Einkommen/Hinzuverdienst auf eine Teilrente reduziert. Abwarten, was das Widerspruchsverfahren ergibt. Sie können der DRV zum Widerspruchsverfahren natürlich mitteilen, dass Sie aus rein finanziellen Gründen gezwungen sind, zunächst wieder die Beschäftigung mit Zeitumfang xx Std. aufzunehmen - objektiv solle das keinen Einfluss auf die Entscheidung haben ...objektiv ;-) Ich würde es lassen ...und sehe dafür auch keine verpflichtende Notwendigkeit. Gruß w.
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