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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren

von Conni11.08.2017 | 11:00
933 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein paar Fragen. Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren wegen abgelehnter, bzw. nur teilweise genehmigter Erwerbsminderungsrente und bekommt der Gutachter der mich bereits begutachtet hat und der bei der DRV tätig ist, meinen Widerspruch noch einmal zu sehen, bzw. wie läuft das Widerspruchsverfahren genau ab und wie hoch ist die Chance das im Widerspruch Abhilfe geschaffen wird? Wird ein neuer Arzt sich die Unterlagen ansehen? Bitte um Expertenrat.Danke! Viele Grüße Conni

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conni,

die Dauer eines Widerspruchsverfahrens und die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden. Der Ablauf eines Widerspruchsverfahrens ist nicht vorhersehbar, weil er sich aus dem jeweiligen Sachverhalt im Einzelfall ergibt. Sollte zum Beispiel ein zusätzliches ärztliches Gutachten notwendig sein, dauert das Widerspruchsverfahren sicherlich entsprechend länger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conni,

im Widerspruchsverfahren wird die Rentenversicherung Ihre Gegenvorstellung prüfen. Sofern sich aus Ihrer Begründung neue Erkenntnisse ergeben, kann auch eine erneute ärztliche Untersuchung erforderlich werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hierzu nochmals die trägereigene Untersuchungsstelle beauftragt wird, Stellung zu nehmen, und (im seltenen Fall) Sie erneut ärztlich zu untersuchen. Sollten Sie diesbezüglich Bedenken haben, schildern Sie diese bitte bei Ihrer Widerspruchsbegründung. Die Verfahren der RV-Träger sind unterschiedlich und es ist stets eine Einzelfallentscheidung.

Unterschiedlich ist auch die Dauer der Verfahren, sie kann nicht vorhergesagt werden. Die Sach- lage kann eindeutig sein, oder eben nicht. Entsprechend gestaltet sich der Umfang und die Dauer der Klärung. Der RV-Träger ist jedoch verpflichtet, jedem Versicherten die ihm zustehende Sozialleistung umfassend und schnell zukommen zu lassen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I).

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15 Antworten

Ernieam 11.08.2017 | 13:39
Zitat von Conni anzeigenausblenden
Conni schrieb

Ich möchte mich für all die hilfreichen Erklärungen und Erläuterungen bedanken. Nun erscheint mir das Ganze durchsichtiger und ich kann auch etwas damit anfangen und weiß auch den Verlauf des gesamten Procederes genauer. Das war mir sehr wichtig! Besonderer Dank an Schorsch und Schade. Sie haben das sehr gut erläutert. Ich hoffe nun dass bereits im Widerspruchverfahren Abhilfe geschaffen werden kann.

Kann mir vll. noch jemand sagen ob der Gutachter der mich bereits vor Bescheideingang begutachtet hat, noch einmal zum Zuge kommen darf? Bzw. nochmal im Widerspruchsverfahren tätig wird? Ob nach Aktenlage oder bei evtl. persönlicher Begutachtung? Ich hoffe es nicht! Leider hatte ich einen, sagen wir es so, sehr unfreundlichen Gutachter, bei dem ich nicht einmal etwas zu meiner aktuellen gesundheitlichen Situation schildern durfte.Frei sprechen ging auch nicht gut. Er unterbrach mich sofort und kam zur nächsten Frage.Nach knapp 25 Minuten war alles vorbei.Für meine Begriffe viel zu kurz um und genaue Einschätzung meiner gesundheitlichen Situation abgeben zu können.

Leider kann ich nicht ganz nachvollziehen, bzw. verstehen was Herz1952 mir genau sagen wollte. Es tut mir auf jedenfall leid, dass Herz1952 solche Probleme mit der Krankenkasse hat und hoffe dass ihm geholfen werden kann was die Medikamente angeht.

Und an HotRod: Wenn das stimmen sollte was Sie sagen, dann kann hier doch nicht im geringsten von Objektivität und Neutralität ausgegangen werden. Woher haben Sie diese Informationen das der Sachbearbeiter eine Quote erfüllen sollte (wenn Sie das sagen möchten)? Das macht einem ganz ehrlich gesagt, Angst. Ich habe für mich festgestellt dass der Gutachter nicht besonders daran interessiert war mein Krankheitsbild genauer anzusehen. Auch meine Unterlagen kannte er nicht wirklich.Nun hoffe ich auf jedenfall das Beste. Davon hängt schließlich meine Existenz ab.

Viele Grüße

Conni

Neben den offiziellen Experten gibt es hier noch Herz1952. Vielleicht haben Sie Glück und Herz1952 beantwortet Ihre Frage.
Conniam 11.08.2017 | 12:57
Hallo Expertenteam, danke für die Antwort. Leider kann ich nicht viel mit Ihrer Aussage anfangen , da es mir etwas zu ungenau ist. Daher bitte ich darum mir das Widerspruchsverfahren an sich, etwas dataillierter zu erläutern. Auf meine Frage ob derselbe Gutachter auch im Widerspruchsverfahren noch einmal tätig wird, bzw. meine Unterlagen zu sehen bekommt, wurde überhaupt nicht geantwortet. Gibt es denn keine rechtliche Frist in der der Widerspruch bearbeitet werden sollte? Bitte um Erläuterung. Danke! Viele Grüße Conni
Genervteram 11.08.2017 | 13:50
Bitte um Expertenrat.Danke! Viele Grüße Conni
Neben den offiziellen Experten gibt es hier noch Herz1952. Vielleicht haben Sie Glück und Herz1952 beantwortet Ihre Frage.
Auf die qualifizierte Antwort von Herz1952 bin ich mal gespannt.
Schorscham 11.08.2017 | 14:03
Zitat von Conni anzeigenausblenden
Conni schrieb

Ich möchte mich für all die hilfreichen Erklärungen und Erläuterungen bedanken. Nun erscheint mir das Ganze durchsichtiger und ich kann auch etwas damit anfangen und weiß auch den Verlauf des gesamten Procederes genauer. Das war mir sehr wichtig! Besonderer Dank an Schorsch und Schade. Sie haben das sehr gut erläutert. Ich hoffe nun dass bereits im Widerspruchverfahren Abhilfe geschaffen werden kann.

Kann mir vll. noch jemand sagen ob der Gutachter der mich bereits vor Bescheideingang begutachtet hat, noch einmal zum Zuge kommen darf? Bzw. nochmal im Widerspruchsverfahren tätig wird? Ob nach Aktenlage oder bei evtl. persönlicher Begutachtung? Ich hoffe es nicht! Leider hatte ich einen, sagen wir es so, sehr unfreundlichen Gutachter, bei dem ich nicht einmal etwas zu meiner aktuellen gesundheitlichen Situation schildern durfte.Frei sprechen ging auch nicht gut. Er unterbrach mich sofort und kam zur nächsten Frage.Nach knapp 25 Minuten war alles vorbei.Für meine Begriffe viel zu kurz um und genaue Einschätzung meiner gesundheitlichen Situation abgeben zu können.

Leider kann ich nicht ganz nachvollziehen, bzw. verstehen was Herz1952 mir genau sagen wollte. Es tut mir auf jedenfall leid, dass Herz1952 solche Probleme mit der Krankenkasse hat und hoffe dass ihm geholfen werden kann was die Medikamente angeht.

Und an HotRod: Wenn das stimmen sollte was Sie sagen, dann kann hier doch nicht im geringsten von Objektivität und Neutralität ausgegangen werden. Woher haben Sie diese Informationen das der Sachbearbeiter eine Quote erfüllen sollte (wenn Sie das sagen möchten)? Das macht einem ganz ehrlich gesagt, Angst. Ich habe für mich festgestellt dass der Gutachter nicht besonders daran interessiert war mein Krankheitsbild genauer anzusehen. Auch meine Unterlagen kannte er nicht wirklich.Nun hoffe ich auf jedenfall das Beste. Davon hängt schließlich meine Existenz ab.

Viele Grüße

Conni

Zunächst einmal bekommt der verantwortliche Sachbearbeiter die Gelegenheit, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch berechtigt ist, wird er einen sogenannten Abhilfebescheid erlassen. Anderenfalls gibt er den Vorgang an den Widerspruchsausschuss ab, der sich u.a. aus Vertretern der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zusammensetzt. Da der Sachbearbeiter verständlicherweise kein Interesse daran hat, dass seine Entscheidungen nachträglich vom Widerspruchsausschuss korrigiert werden, prüft er den Sachverhalt im Regelfall sehr gründlich, bevor er den Vorgang an den Widerspruchsausschuss abgibt. Aus diesem Grund werden nur die wenigsten Vorgänge, die dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, positiv entschieden. Da jeder Fall anders ist, gibt es keine Tabellen, aus denen man ablesen kann, wie lange eine Widerspruchsbearbeitung dauert, ob eine erneute Begutachtung für erforderlich gehalten wird und welcher Gutachter damit beauftragt wird. Bei klarer Lage kann ein Widerspruch relativ kurzfristig bearbeitet werden, es kann aber auch mehrere Monate dauern. Und wenn nach dem (negativen) Widerspruchsbescheid geklagt werden soll, können ohne Weiteres mehrere Jahre zusammenkommen. MfG
Fortitude oneam 11.08.2017 | 14:05
Zitat von Conni anzeigenausblenden
Conni schrieb

Ich möchte mich für all die hilfreichen Erklärungen und Erläuterungen bedanken. Nun erscheint mir das Ganze durchsichtiger und ich kann auch etwas damit anfangen und weiß auch den Verlauf des gesamten Procederes genauer. Das war mir sehr wichtig! Besonderer Dank an Schorsch und Schade. Sie haben das sehr gut erläutert. Ich hoffe nun dass bereits im Widerspruchverfahren Abhilfe geschaffen werden kann.

Kann mir vll. noch jemand sagen ob der Gutachter der mich bereits vor Bescheideingang begutachtet hat, noch einmal zum Zuge kommen darf? Bzw. nochmal im Widerspruchsverfahren tätig wird? Ob nach Aktenlage oder bei evtl. persönlicher Begutachtung? Ich hoffe es nicht! Leider hatte ich einen, sagen wir es so, sehr unfreundlichen Gutachter, bei dem ich nicht einmal etwas zu meiner aktuellen gesundheitlichen Situation schildern durfte.Frei sprechen ging auch nicht gut. Er unterbrach mich sofort und kam zur nächsten Frage.Nach knapp 25 Minuten war alles vorbei.Für meine Begriffe viel zu kurz um und genaue Einschätzung meiner gesundheitlichen Situation abgeben zu können.

Leider kann ich nicht ganz nachvollziehen, bzw. verstehen was Herz1952 mir genau sagen wollte. Es tut mir auf jedenfall leid, dass Herz1952 solche Probleme mit der Krankenkasse hat und hoffe dass ihm geholfen werden kann was die Medikamente angeht.

Und an HotRod: Wenn das stimmen sollte was Sie sagen, dann kann hier doch nicht im geringsten von Objektivität und Neutralität ausgegangen werden. Woher haben Sie diese Informationen das der Sachbearbeiter eine Quote erfüllen sollte (wenn Sie das sagen möchten)? Das macht einem ganz ehrlich gesagt, Angst. Ich habe für mich festgestellt dass der Gutachter nicht besonders daran interessiert war mein Krankheitsbild genauer anzusehen. Auch meine Unterlagen kannte er nicht wirklich.Nun hoffe ich auf jedenfall das Beste. Davon hängt schließlich meine Existenz ab.

Viele Grüße

Conni

Hallo Conni, ich vermute mal das Sie sich mit der Expertenantwort zufrieden geben müssen. Leider kann ich Ihnen bezüglich des Ablauf eines Widerspruchsverfahren nicht weiterhelfen, da ich selbst ein solches nie miterleben musste. Meine volle EMR ging ohne Probleme durch. Ich weis nur, dass es einen Widerspruchausschuss gibt und das Verfahren kann eventuell einige Monate dauern. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück und bleiben Sie stark. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 11.08.2017 | 14:09
Über einen Widerspruch entscheidet der paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Widerspruchsausschuss der DRV. Es gibt keine Frist für einen Widerspruchsbescheid. Sie könnten aber nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen. Zuvor wäre es aber sinnvoll telefonisch den Sachstand Ihrer Widerspruchsbearbeitung zu erfragen. Ob ein neues Gutachten durch einen anderen Arzt erforderlich ist, entscheidet im Einzelfall der Widerspruchsausschuss, Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt Ihnen noch der Klageweg über das zuständige Sozialgericht. In vielen Fällen wird hier ein neues Gutachten durch die zuständigen Richter angefordert, aber das ist auch Einzelfall abhängig.
HotRodam 11.08.2017 | 14:28
Ob Anträge/Widersprüche erfolgreich sind oder nicht, hängt von den jeweiligen Zielvorgaben der Sachbearbeiter ab. Wenn ein Sachbearbeiter seine Quoten nicht erreicht, wird er von seinem Vorgestzten zum Vier-Augen-Gespräch gebeten. Ziel ist es, die Antragssteller zu demoralisieren und möglichst schnell an die JobCenter ab zu schieben, damit die geldgierigen Arbeitgeber mit billigen Arbeitssklaven versorgt werden können ! Würg...
Schadeam 11.08.2017 | 14:11
Viel konkretere Antworten werden Sie kaum erhlten. Zum Ablauf: je nach dem was Sie bemängeln läuft das Verfahren ab. Gehts um fehlende Versicherungszeiten wird das was Sie einbringen von der Sachbearbeitung überprüft. Gehts um das Medizinische wird sich der ärztliche Dienst mit der Widerspruchsbegründung und Ihren Argumenten auseinandersetzen. Ihre Argumente werden geprüft, sind die ohne weiteres schlüssig, kann vielleicht sofort entschieden werden. Hält der ärztliche Dienst weitere Sachaufklärung für erfordelich wird das was zu tun ist getan. Vielleicht ein neues Gutachten beauftragt, vielleicht Ihre Ärzte nochmals angeschrieben, vielleicht eine Reha bewilligt - das gibt es unzählige Möglichkeiten. Und genau deshalb kann es keine Fristen für die Entscheidung geben und deshalb kann man die Verfahrensdauer nicht vorhersehen. Welcher Arzt dann letzlich sein "OK" oder sein "nicht OK" gibt wird bei jedem RV Träger vielleicht auch unterschiedlich sein, hängt wieder von der Besetzung der ärztlichen Dienste ab, ist aber für Sie letztendlich unerheblich. Geht der Widerspruch durch, werden Sie zufrieden sein, wird er abgelehnt, bleibt Ihnen der Klageweg und die Prüfung mit nicht vorhersehbarer Dauer beginnt erneut bis der Richter irgendwann entscheidet.
Herz1952am 11.08.2017 | 14:15
Hallo Conni, ich schließe mich der Expertenantwort an. Darüber hinaus musste ich leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). MfG
Genervteram 11.08.2017 | 15:00
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Conni,

ich schließe mich der Expertenantwort an. Darüber hinaus musste ich leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss.

Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt.

Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.)

Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte.

Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes.

Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen.

Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist.

Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat.

Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall".

In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten.

Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-).

MfG

Hallo Ernie. Genau das sind die "qualifizierten" Beiträge von Herz1952. Er will hier in diesem Forum nur seine Krankenkassenparanoia ausleben, weil ihm sonst niemand zuhört. Eigentlich ist er zu bedauern!
Heinzi Augustam 11.08.2017 | 16:31
" Gutantanamo " Meine Güte...
Conniam 11.08.2017 | 18:48
Ich möchte mich für all die hilfreichen Erklärungen und Erläuterungen bedanken. Nun erscheint mir das Ganze durchsichtiger und ich kann auch etwas damit anfangen und weiß auch den Verlauf des gesamten Procederes genauer. Das war mir sehr wichtig! Besonderer Dank an Schorsch und Schade. Sie haben das sehr gut erläutert. Ich hoffe nun dass bereits im Widerspruchverfahren Abhilfe geschaffen werden kann. Kann mir vll. noch jemand sagen ob der Gutachter der mich bereits vor Bescheideingang begutachtet hat, noch einmal zum Zuge kommen darf? Bzw. nochmal im Widerspruchsverfahren tätig wird? Ob nach Aktenlage oder bei evtl. persönlicher Begutachtung? Ich hoffe es nicht! Leider hatte ich einen, sagen wir es so, sehr unfreundlichen Gutachter, bei dem ich nicht einmal etwas zu meiner aktuellen gesundheitlichen Situation schildern durfte.Frei sprechen ging auch nicht gut. Er unterbrach mich sofort und kam zur nächsten Frage.Nach knapp 25 Minuten war alles vorbei.Für meine Begriffe viel zu kurz um und genaue Einschätzung meiner gesundheitlichen Situation abgeben zu können. Leider kann ich nicht ganz nachvollziehen, bzw. verstehen was Herz1952 mir genau sagen wollte. Es tut mir auf jedenfall leid, dass Herz1952 solche Probleme mit der Krankenkasse hat und hoffe dass ihm geholfen werden kann was die Medikamente angeht. Und an HotRod: Wenn das stimmen sollte was Sie sagen, dann kann hier doch nicht im geringsten von Objektivität und Neutralität ausgegangen werden. Woher haben Sie diese Informationen das der Sachbearbeiter eine Quote erfüllen sollte (wenn Sie das sagen möchten)? Das macht einem ganz ehrlich gesagt, Angst. Ich habe für mich festgestellt dass der Gutachter nicht besonders daran interessiert war mein Krankheitsbild genauer anzusehen. Auch meine Unterlagen kannte er nicht wirklich.Nun hoffe ich auf jedenfall das Beste. Davon hängt schließlich meine Existenz ab. Viele Grüße Conni
Schorscham 11.08.2017 | 19:34
Zitat von Conni anzeigenausblenden
Conni schrieb

Ich möchte mich für all die hilfreichen Erklärungen und Erläuterungen bedanken. Nun erscheint mir das Ganze durchsichtiger und ich kann auch etwas damit anfangen und weiß auch den Verlauf des gesamten Procederes genauer. Das war mir sehr wichtig! Besonderer Dank an Schorsch und Schade. Sie haben das sehr gut erläutert. Ich hoffe nun dass bereits im Widerspruchverfahren Abhilfe geschaffen werden kann.

Kann mir vll. noch jemand sagen ob der Gutachter der mich bereits vor Bescheideingang begutachtet hat, noch einmal zum Zuge kommen darf? Bzw. nochmal im Widerspruchsverfahren tätig wird? Ob nach Aktenlage oder bei evtl. persönlicher Begutachtung? Ich hoffe es nicht! Leider hatte ich einen, sagen wir es so, sehr unfreundlichen Gutachter, bei dem ich nicht einmal etwas zu meiner aktuellen gesundheitlichen Situation schildern durfte.Frei sprechen ging auch nicht gut. Er unterbrach mich sofort und kam zur nächsten Frage.Nach knapp 25 Minuten war alles vorbei.Für meine Begriffe viel zu kurz um und genaue Einschätzung meiner gesundheitlichen Situation abgeben zu können.

Leider kann ich nicht ganz nachvollziehen, bzw. verstehen was Herz1952 mir genau sagen wollte. Es tut mir auf jedenfall leid, dass Herz1952 solche Probleme mit der Krankenkasse hat und hoffe dass ihm geholfen werden kann was die Medikamente angeht.

Und an HotRod: Wenn das stimmen sollte was Sie sagen, dann kann hier doch nicht im geringsten von Objektivität und Neutralität ausgegangen werden. Woher haben Sie diese Informationen das der Sachbearbeiter eine Quote erfüllen sollte (wenn Sie das sagen möchten)? Das macht einem ganz ehrlich gesagt, Angst. Ich habe für mich festgestellt dass der Gutachter nicht besonders daran interessiert war mein Krankheitsbild genauer anzusehen. Auch meine Unterlagen kannte er nicht wirklich.Nun hoffe ich auf jedenfall das Beste. Davon hängt schließlich meine Existenz ab.

Viele Grüße

Conni

Jein. Es dürfte zwar nicht verboten sein, wäre aber ziemlich ungewöhnlich, da ein Widerspruch möglichst neutral bewertet werden sollte. Das geht (fast) allen Mitlesern so. @HotRod ist ein notorischer Choleriker übelster Sorte, den man ebenfalls möglichst ignorieren sollte. MfG
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