Ich( 60 Jahre ) war wegen meines Antrags auf EM-Rente im letzten Jahr in einer psychosomatischen Reha – Klinik stationär ( Dauer 6 Wochen ) und in dem Entlassungsbericht steht , dass ich unter 3 Stunden für die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Industriekaufmann fähig bin aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr. Im gleichen Bericht steht unter 4.3 Abschlussbefundung und Reha-Ergebnis : insgesamt kann von einer ungünstigen Erwerbsprognose ausgegangen werden. Widerspricht sich das nicht der Feststellung für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr arbeitsfähig zu sein? Ich bin weiterhin arbeitsunfähig geschrieben ( seit über 2 Jahren ) und fühle mich selbst absolut nicht in der Lage einer Arbeit von 6 Stunden nachzugehen zumal meine letzten drei Arbeitsversuche bei jeweils neuen Arbeitgebern immer nach ein paar Tage gescheitert sind. Mittlerweile hat die RV meinen Antrag auf EM – Rente abgelehnt obwohl ich vor 1960 geboren bin d.h. ich bekomme weder BU noch die volle EM – Rente. Die Reha – Klinik ist nicht bereit den Bericht zu korrigieren.
Zum einen Nein und zum anderen, nur ein Reha-Bericht führt nicht alleine zum Ergebnis eines EMR-Antrags, da spielen alle Fakten und Unterlagen eine Rolle.
Es gibt Fälle die ein positives Leistungsbild nach der Reha hatten, aber eine EM-Rente bekommen. Und genauso umgekehrt.
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Das ist ja nett. Diese Beiträge würde ich gerne mal sehen.
Und übrigens: Ich habe NICHT unter verschiedenen Nicks gepostet.
Von daher bleibt mir nur noch, allen anderen Usern weiterhin viel Spaß hier zu wünschen. Die Redaktion nehme ich ausdrücklich davon aus.
Hallo 1960er,
Welche Gründe zur Ablehnung Ihres Rentenantrags geführt haben, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Vermutlich war der Reha-Entlassungsbericht nicht die einzige Grundlage für die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Wir empfehlen sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und ggf. Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Experten , ich möchte mein Anliegen nochmals auf folgende Fragestellung runterbrechen.
Was bedeutet in etwa die Anzahl der täglichen Stunden , die man arbeiten kann obwohl unter 4.3 Abschlussbefundung und Reha-Ergebnis steht : insgesamt kann von einer ungünstigen Erwerbsprognose ausgegangen werden. Die Reha-Ärzte haben festgestellt , dass ich im alten Beruf keine 3 Stunden mehr arbeiten kann aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden.
Ein Reha-Bericht, oder ein Reha-Guatachten bedeutet für die Erwerbsminderung rein gar nichts. Das ist weder rechtlich einklagbar, noch hat es eine rechtliche Bindung für die DRV.
Von daher kann Ihre Frage wohl niemand beantworten. Erst wenn ein Bescheid zur Erwerbsminderung von der DRV erteilt wurde, haben Sie etwas rechtlich verbindliches.
Der Antrag auf EM-Rente wurde komplett abgelehnt ( auch die BU ). Ich habe angeboten , dass ich zum Gutachter der RV gehe ; keine Reaktion. Die RV hat nur auf Grund des Reha-Gutachtens entschieden , dass für mich sehr widersprüchlich ist.
Woher wissen Sie das, dass die RV "nur" aufgrund des Reha-Berichtes entschieden hat? Haben Sie sich die kompletten Entscheidungsunterlagen/Gutachten der DRV angefordert?
Sie können anbieten was Sie wollen wenn ein ablehnender Bescheid ergangen ist. Wenn, dann müssen Sie in das Widerspruchsverfahren gehen, alles andere bringt überhaupt nichts.
Ja ich habe alle meine Ärzte , bei denen ich in Behandlung bin angefragt und diese wurden nicht zu einer Stellungsnahme o.ä. aufgefordert.
Die Reha wurde auf Wunsch der RV durchgeführt.
Die Reha wurde auf Wunsch der RV durchgeführt.
Das ist noch lange keine Bestätigung das nur der Reha-Bericht herangezogen wurde.
Fordern Sie alle Unterlagen an die zur Entscheidung geführt haben, oder legen Sie Widerspruch ein und fordern damit gleichzeitig alle Entscheidungsgrundlagen an. Dann wissen Sie erst mal was herangezogen wurde.
So stochern Sie im Nebel und gehen nur von Ihren eigenen Vermutungen aus.
Hallo 1960er,
die Einschätzung der Reha-Ärzte ist nicht verbindlich für den sozialmedizinischen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers. Wenn Sie wissen wollen, welche Gutachten für die Ablehnung Ihres Rentenantrag ausschlaggebend waren, sollten Sie Akteneinsicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Dies ist vielleicht auch im Hinblick auf die Begründung Ihres Widerspruchs hilfreich.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich danke Allen , die mir geantwortet haben.