Guten Abend,
leider habe ich im Forum bei ähnlichen Fällen verschiedene Antworten gesehen. Zum einen heißt es die KK und die DRV verrechnen miteinander, das andere mal der Rentenbezieher muss zahlen. Folgende Konstellation:
Ab 06/2016 Teilweise erwerbsgemindert(550,00€) und Krankengeld (1400,00 €)
Wenn nun rückwirkend die volle befristete Erwerbsminderungsrente (1100,00€) ab 06/2016 genehmigt wird, ist dann an die Krankenkasse oder die DRV etwas zurückzuzahlen? Wenn ja für 10 Monate (da Zahlung ab dem 7. Monate erfolgt, also ab 01/17) ? Und wieviel? Manchmal wird auf ein Urteil vom BSG von 2010 verwiesen, manchmal nicht, was gilt denn nun? Vielen Dank vorab.