Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird u.a. nur gezahlt, wenn in den letzten 60 Monaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorhanden sind. Die von Ihnen angefragte maximale Lücke beträgt also zwei Jahre. Danach muss aber unbedingt eine versicherte Beschäftigung aufgenommen werden, sonst besteht der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr.
Alternativ können Sie evtl. durch freiwillige Beiträge den Versicherungsschutz erhalten. Dies setzt voraus, dass Sie vor 1.1.1984 mindestens 5 Jahre Pflichtbeiträge (i.d.R. ist dies ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) haben und danach jeder Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist. Sollten Sie diese Alternative in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen, sich mit einer entsprechenden Fragestellung an Ihren Rententräger zu wenden. Die Höhe des freiwilligen Mindestbeitrages wäre derzeit 79,60 Euro.
Die für Sie vermutlich in jeder Hinsicht günstigste Lösung dürfte die weitere Arbeitslosmeldung sein. Sie können sich dadurch die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Renten wegen Erwerbsminderung erhalten.
- Auch Alo Zeiten ohne Leistungsbezug, erhalten die Anwartschaft auf die Renten wegen Erwerbsminderung.