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Wie Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten?

von Robert1115.07.2008 | 09:15
3148 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme noch bis Mitte August Arbeitslosengeld I. Trotz intensiver Jobsuche habe ich bis dato keinen Job bekommen. Ich bin gesundheitlich angeschlagen (Rückenprobleme, Bluthochdruck, event. auch Herzprobleme, eine Untersuchung beim Kardiologen steht an). Ich bin Jahrgang 1958 und habe seit 1975 (also 33 Jahre) ununterbrochen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Bedingt durch meine gesundheitlichen Probleme kann es ja sein, daß ich in absehbarer Zeit vielleicht teilweise oder sogar komplett erwerbsunfähig werden könnte. Wenn ich jetzt nahtlos nach Ende des ALG I Bezuges keine Anstellung gefunden habe, werden ja keine Pflichtbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und es entsteht eine Lücke im Versicherungsverlauf (ich habe keinen Anspruch auf ALG II). Meine Frage: Verfällt dadurch mein Anspruch auf eine spätere Erwerbsunfähigkeitsrente und wenn ja, wie kann ich das vermeiden (z.B. freiwillige Beiträge einzahlen)? oder anders gefragt: wie lange dürfte solche ein Lücke maximal dauern, ohne daß der Anspruch gefährdet ist. Vielen dank für die Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird u.a. nur gezahlt, wenn in den letzten 60 Monaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorhanden sind. Die von Ihnen angefragte maximale Lücke beträgt also zwei Jahre. Danach muss aber unbedingt eine versicherte Beschäftigung aufgenommen werden, sonst besteht der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr.

Alternativ können Sie evtl. durch freiwillige Beiträge den Versicherungsschutz erhalten. Dies setzt voraus, dass Sie vor 1.1.1984 mindestens 5 Jahre Pflichtbeiträge (i.d.R. ist dies ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) haben und danach jeder Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist. Sollten Sie diese Alternative in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen, sich mit einer entsprechenden Fragestellung an Ihren Rententräger zu wenden. Die Höhe des freiwilligen Mindestbeitrages wäre derzeit 79,60 Euro.

Die für Sie vermutlich in jeder Hinsicht günstigste Lösung dürfte die weitere Arbeitslosmeldung sein. Sie können sich dadurch die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Renten wegen Erwerbsminderung erhalten.

- Auch Alo Zeiten ohne Leistungsbezug, erhalten die Anwartschaft auf die Renten wegen Erwerbsminderung.

3 Antworten

Mam 15.07.2008 | 09:22
Hallo Robert11, melden sie sich weiter bei der Agentur für Arbeit, so können sie sich den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente aufrecht halten. Ein Leistungsbezug (ALG, ALG II) ist nicht erforderlich. Alternativ können sie aber auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, das kostet sie dann aber mind. 79,60 EUR im Monat.
Rosannaam 15.07.2008 | 09:26
Hallo Robert11, da Sie am 01.01.1984 mindestens 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben, können Sie entweder durch eine weitere Arbeitslosigkeitsmeldung oder durch freiwillige Beitragszahlung die Anwartschaft für eine EM-Rente aufrecht erhalten. Sofern Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie auch (zunächst) einen Reha-Antrag stellen. Vielleicht läßt sich dadurch eine Erwerbsminderung vermeiden?! MfG Rosanna.
MWam 15.07.2008 | 15:54
Hallo Robert11, oder Sie suchen sich einen Minijob u. verzichten auf die Beitragsfreiheit. Ist eine günstigere Variante, als der freiw. Beitrag i.H. von 79,60€
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