Wie aus voller EMR zurück zur Teilzeit?

von
monikagruber

Guten Tag.
Ich möchte gerne versuchen aus meiner vollen EMR auf Zeit wieder in eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden zu kommen.
Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten.

Wie und was muß ich unternehmen, damit ich die Stunden auf max. 30 erhöhen kann?

Dass ich dann nur noch eine habe EMR bekomme ist mir bewußt.

Doch wie ist der Ablauf?
Oder stufenweise? Erst 20, 25 und dann 30 pro Woche.
Mein AG würde das mitmachen bzw. ich würde mich als Freiberufler anmelden.

Danke

von
Mister LL

Zitiert von: monikagruber

Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten.

Wie und was muß ich unternehmen, damit ich die Stunden auf max. 30 erhöhen kann?

Ja, ist denn heut schon Wochenende. Lol. Der Wochenendtroll ist wieder unterwegs.

von
monikagruber

Zitiert von: Mister LL

[quote=178898]
Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten.

Wie und was muß ich unternehmen, damit ich die Stunden auf max. 30 erhöhen kann?

Was geht???? Kannste keine vernünftige Antwort geben? Sonst gehts Ihnen schon gut... oder???

von
Wer?

Also, ich tippe das ist der "Kaufmann" , immer wieder Fragen mit dem gleichen Ziel, auf die es keine vernüftige Antwort geben kann.

von
???

Nehmen Sie einfach die Arbeit auf und unterrichten Sie vorher die DRV.

von
Klaus-Peter

Sie können doch machen was Sie wollen. Ob Sie die Stundenanzahl stufenweise erhöhen oder gleich mit einer festen Stundenanzahl einsteigen ist Vereiinbarungssache zwischen ihnen und ihrem AG.

Das Sie ohne Kürzung ihrer vollen EM-Rente nur max. 400 € / ab 1.1.13 dann 450€ verdienen dürfen wissen Sie ja. Das Sie die volle EM-Rente nur unter der Voraussetzung erhalten haben, das man Sie als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft hat ist ihnen auch bekannt. Steht ja auch alles im Rentenbescheid.

Wollen Sie über diese Stundenanzahl hinaus arbeiten und damit mehr verdienen ist das auch selbstverständlich möglich. Sprechen Sie mit ihrem Chef einfach die neue, erhöhte Stundenanzahl ab und informieren Sie die RV entsprechend. Das ist alles und dann geht alles seinen Gang. Die RV wird dann im Rahmen einer Arbeitgeberanfrage alles weitere ermitteln. Ihre volle EM-Rente wird dann erstmal ensprechend des erzielten Hinzuverdienstes gekürzt.

Inwieweit dann die EM-Rente aus med. Sicht von der RV gänzlich überpüft wird und je nach Ergebnis dann im weiteren Verfahren in eine nur teilweise Rente abgestuft wird oder ganz entzogen wird sehen Sie dann ja. Die Risiken ihres Vorhabens sollten ihnen also bewusst sein. Mit nur mal " Versuchen " ist da nichts...

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/23051/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

von
Rentenprüfer

Zitiert von: monikagruber

Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten.

Wie kommen Sie denn darauf? Sie dürfen so viel und so lange arbeiten wie Sie können!

Allerdings bestehen berechtigte Zweifel an Ihrer vollen Erwerbsminderung, wenn Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

Sobald Sie Ihre Arbeitsaufnahme pflichtgemäß der DRV angezeigt haben, werden meine Berufskollegen überprüfen, ob dann überhaupt noch ein Rentenanspruch besteht und falls ja, in welcher Höhe.

Dieser Service ist für Sie selbstverständlich völlig kostenlos!

Mit freundlichen Grüßen

von
Gaarn

Ich finde es grosse Klasse das dieser Überprüfungsservice kostenlos angeboten wird. In der heutigen Zeit muss man ja für alles zahlen. Da ist es eine tolle Sache , das die Überprüfung der Renten seitens der Rentenversicherung immer noch kostenlos erfolgt.

Vielen Dank dafür. Das sollte auch mal erwähnt werden.

von
Irma

So viel Dummheit auf einem Haufen, später vielleicht weniger Rente als wenn Sie ruhig sind. Schlafende Hunde, Sie wissen schon--------

von
Rentenprüfer

Zitiert von: Gaarn

Ich finde es grosse Klasse das dieser Überprüfungsservice kostenlos angeboten wird. In der heutigen Zeit muss man ja für alles zahlen. Da ist es eine tolle Sache , das die Überprüfung der Renten seitens der Rentenversicherung immer noch kostenlos erfolgt.

Vielen Dank dafür. Das sollte auch mal erwähnt werden.

Hallo Herr/Frau Gaarn!

So ganz kostenlos ist das nicht immer.

Spätestens dann, wenn Renten entzogen oder überzahlte Beträge zurückgefordert werden, kommen auf den Betroffenen erheblich Unannehmlichkeiten zu.

Ganz zu schweigen von eventuellen Strafanzeigen und Bußgeldern, die wegen unrechtmäßigem Rentenbezug kommen können.....

Mit freundlichen Grüßen

von
zelda

Hallo "Rentenprüfer",

jetzt übertreiben Sie aber:

Auf welche Rechtsgrundlagen wollen Sie denn Ihre angeblichen Strafanzeigen und Bußgelder stützen ?

MfG

zelda

von
=//=

Zitiert von: Rentenprüfer

Zitiert von: Gaarn

Ich finde es grosse Klasse das dieser Überprüfungsservice kostenlos angeboten wird. In der heutigen Zeit muss man ja für alles zahlen. Da ist es eine tolle Sache , das die Überprüfung der Renten seitens der Rentenversicherung immer noch kostenlos erfolgt.

Vielen Dank dafür. Das sollte auch mal erwähnt werden.

Hallo Herr/Frau Gaarn!

So ganz kostenlos ist das nicht immer.

Spätestens dann, wenn Renten entzogen oder überzahlte Beträge zurückgefordert werden, kommen auf den Betroffenen erheblich Unannehmlichkeiten zu.

Ganz zu schweigen von eventuellen Strafanzeigen und Bußgeldern, die wegen unrechtmäßigem Rentenbezug kommen können.....

Mit freundlichen Grüßen

Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich.

von
Arbeitnehmer

" Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich. "

Herrlich, den muß Ich Mir merken!!!!

Experten-Antwort

Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Arbeitszeit erhöhen, so dass die gewünschte Teilzeitbeschäftigung von zirka 30 Stunden wöchentlich vorliegt. Sie sollten sich aber im klaren sein, dass diese erhöhte Arbeitsbelastung auch auf Dauer machbar ist. Mit einem Versuch sollte man seinen Anspruch auf die volle EMR nicht aufs Spiel setzen. Außerdem denken Sie bitte daran, dass ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur dann besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist. Die Beschäftigungsaufnahme melden Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser prüft dann alles weitere( wie bereits von Klaus-Peter beschrieben) ab. Vorab ist es aber sinnvoll, mal ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Problematik zu führen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

von
Rindvieh

Es sind mal wieder fast alle auf den
"Kaufmann mit Rheuma" hereingefallen.
Keine "Vermehrung" nur wiederholung.

von
Rentenprüfer

Zitiert von: zelda

Hallo "Rentenprüfer",

jetzt übertreiben Sie aber:

Auf welche Rechtsgrundlagen wollen Sie denn Ihre angeblichen Strafanzeigen und Bußgelder stützen ?

MfG

zelda

§ 263 StGB dürfte Grundlage genug sein!

Mit freundlichen Grüßen

von
Arbeitgeber

Zitiert von: Arbeitnehmer

" Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich. "

Herrlich, den muß Ich Mir merken!!!!

Können Sie sich das denn merken?

von
Arbeitnehmer

Zitiert von: Arbeitgeber

Zitiert von: Arbeitnehmer

" Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich. "

Herrlich, den muß Ich Mir merken!!!!

Können Sie sich das denn merken?


Keine Angst, hab einen Knoten ins Taschentuch gemacht.

von
Arbeitgeber

Vielleicht sollten Sie sicherheitshalber noch auf das Taschentuch draufschreiben, was der Konoten zu bedeuten hat.....

von
Arbeitnehmer

Zitiert von: Arbeitgeber

Vielleicht sollten Sie sicherheitshalber noch auf das Taschentuch draufschreiben, was der Konoten zu bedeuten hat.....

Sprechen Sie aus eigener Erfahrung?
Was sind denn Konoten?

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