Sie können doch machen was Sie wollen. Ob Sie die Stundenanzahl stufenweise erhöhen oder gleich mit einer festen Stundenanzahl einsteigen ist Vereiinbarungssache zwischen ihnen und ihrem AG.
Das Sie ohne Kürzung ihrer vollen EM-Rente nur max. 400 € / ab 1.1.13 dann 450€ verdienen dürfen wissen Sie ja. Das Sie die volle EM-Rente nur unter der Voraussetzung erhalten haben, das man Sie als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft hat ist ihnen auch bekannt. Steht ja auch alles im Rentenbescheid.
Wollen Sie über diese Stundenanzahl hinaus arbeiten und damit mehr verdienen ist das auch selbstverständlich möglich. Sprechen Sie mit ihrem Chef einfach die neue, erhöhte Stundenanzahl ab und informieren Sie die RV entsprechend. Das ist alles und dann geht alles seinen Gang. Die RV wird dann im Rahmen einer Arbeitgeberanfrage alles weitere ermitteln. Ihre volle EM-Rente wird dann erstmal ensprechend des erzielten Hinzuverdienstes gekürzt.
Inwieweit dann die EM-Rente aus med. Sicht von der RV gänzlich überpüft wird und je nach Ergebnis dann im weiteren Verfahren in eine nur teilweise Rente abgestuft wird oder ganz entzogen wird sehen Sie dann ja. Die Risiken ihres Vorhabens sollten ihnen also bewusst sein. Mit nur mal " Versuchen " ist da nichts...
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/23051/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf