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Experten-Antwort

Wie bekommt man eine unbefristete Rente wegen voller EM ?

von Gutmensch21.11.2018 | 15:20
740 Ansichten
9 Antworten

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Seit 1.4.2016 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die bis zum 31.3.2019 befristet ist. Meinem Antrag auf Weiterzahlung der Rente wurde stattgegeben, jedoch wird die Rente wiederum auf 3 Jahre befristet, nun also bis zum 31.3.2022. Ich bin seit 1999 schwerbehindert (GdB 100, Merkzeichen B, G und H, Schwerbehindertenausweis unbefrisstet gültig) und seit 2005 pflegebedürftig (früher Pflegestufe 1, jetzt Pflegegrad 2). Welche Voraussetzungen muss ich noch mitbringen, damit ich eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gutmensch,

im Forum kann nicht beurteilt werden, welche gesundheitlichen Einschränkungen zur Bewilligung und Befristung der Erwerbsminderungsrente geführt haben. Grundsätzlich sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich zu befristen.

Wird die Erwerbsminderungsrente allein aus gesundheitlichen Gründen geleistet, so wird nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren eine unbefristete Rente gezahlt.

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8 Antworten

Naomiam 21.11.2018 | 15:25
Scheinbar sieht die DRv bei ihnen im Hinblick auf die Entwicklung Ihrer Leistungsfähigkeit noch die Möglichkeit dass das wieder besser wird. Ein GDB 100 sagt da nichts aus... Allerdings wird die EMR nach 9 Jahren entfristet. Meine Erkrankung ist genetischer Natur, GDB 50 EMR unbefristet, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist gibts auch die EMR auf Dauer... oder nach 9 Jahren
Besserwisseram 21.11.2018 | 16:46
Was für ein Jahrgang sind Sie? Evtl. kommt ja eine Altersrente für Schwerbehinderte in Frage.
Peter Gulascham 21.11.2018 | 17:34
Ich bin Jahrgang 1990. Mit freundlichen Grüßen Peter Gulasch
Social Securityam 21.11.2018 | 17:39
Was für ein Jahrgang sind Sie? Evtl. kommt ja eine Altersrente für Schwerbehinderte in Frage.
Ich bin Jahrgang 1990. Mit freundlichen Grüßen Peter Gulasch
Dann müssen Sie noch über 30 Jahre warten.
W*lfgangam 21.11.2018 | 20:56
Hallo Gutmensch, wenden Sie sich an einen Sozialverband SoVD oder VDK in Ihrer Nähe oder einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht, um die Richtigkeit/weitere Befristung - in Anbetracht Ihrer vielen Einschränkungen - notfalls gerichtlich zu hinterfragen/feststellen zu lassen. Per Widerspruch und ggf. anschließendem Klageverfahren können Sie es selbst versuchen (zwingend Akteneinsicht der Renten- und Gutachterakte nehmen). Die Sozialverbände erledigen das aber für kleines Geld und wissen in diesen Fällen grundsätzlich gut Bescheid, worauf es ankommt. Gruß w.
elbfuerstam 05.09.2019 | 13:47
Das würde ja bedeuten, dass eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung willkürlich verlängert werden kann. Beispielsweise alle 3 Monate? Weil der ärztliche Dienst der DRV nicht aus dem Quark kommt. Das ist nicht im Sinne des SGB XII. Ich würde mir Hilfe beim SOVD oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht suchen.
W°lfgangam 05.09.2019 | 19:50
Zitat von elbfuerst anzeigenausblenden
Hallo elbfuerst, das SGB XII hat rein gar nichts mit einer EMRT zu tun, diese werden nach SGB VI entschieden ;-) Diese kurzen Verlängerungen (richtig: 'vorübergehende Weiterzahlungen') sind der fehlenden med. Sachaufklärung geschuldet/der ärtzl. Dienst kommt einfach mit der rechtzeitigen Bearbeitung nicht nach. Einige DRV'n nehmen daher aus 'Kulanzgründen' diese kurzen Weiterzahlungen/ggf. wiederholt, vor. Mit rechtlichem 'Druck' erreichen Sie grundsätzlich genau das Gegenteil - der stellt nicht einen Arzt bei der DRV mehr ein und verzögert für alle/andere Fälle die weitere 'Abarbeitung' ;-) Gruß w.
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