Hallo Manfred D.,
für das Jahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro.
Ihre Einkünfte führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular R0230 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0230.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung