Guten Morgen Tommes,
sind die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, dann wird der Durchschnittswert aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung der Grundrente relevant sind. Allerdings erfolgt eine Begrenzung dieses Werts auf einen Wert, der maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der so errechnete Betrag wird um 12,5 Prozent gekürzt und für höchstens 35 Jahre berechnet.
Beispiel: Frau A. bekommt eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 838 Euro brutto. Für sie ergibt sich unter Berücksichtigung der Kürzung um 12,5 Prozent eine Erhöhung der Rente um rund 105 Euro brutto.
Bei der Grundrente erfolgt eine Einkommensprüfung. Das bedeutet, dass die Grundrente in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner bekommen, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1.950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet. Als Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, 2021 also das Einkommen des Jahres 2019.
Beispiel: Frau A. hat nach der Scheidung von ihrem Mann das gemeinsame Haus bekommen und vermietet es. Zusammen mit ihrer Rente kommt sie so auf monatliche Einnahmen in Höhe von 1.350 Euro. Sie liegen mit 100 Euro oberhalb des unteren Einkommensfreibetrags, davon 60 Prozent betragen 60 Euro. Im Ergebnis können Frau A. rund 45 Euro brutto (105 Euro – 60 Euro) als Grundrente ausgezahlt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html