Da die Fragen teilweise reine Fragen des Arbeitsrechtes betreffen, sollten Sie die Situation mit Ihrem Arbeitgeber, Betriebsarzt, Betriebsrat etc. besprechen. Um die Fragen, die einen möglichen EM-Rentenanspruch betreffen individuell durchsprechen zu können empfehlen wir Ihnen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.