Bin arbeitslos ohne Leistungsbezug. Habe jetzt einen Bildungsgutschein von Arbeitsagentur für eine berufliche Weiterbildung bis 6 Monate erhalten. AA übernimmt alle Kosten, einschl. Fahrkosten. Für die Zeit der Weiterbildung will AA mich bei der Rentenversicherung abmelden. Es wird also keine Anrechnungszeit mehr für mich an RV gemeldet. Ich soll nun selbst mit der RV klären, inwieweit die berufliche Weiterbildung evtl. als schulische Ausbildung o. ä. gewertet werden kann und damit als Anrechnungszeit. Ich möchte auf keinen Fall, dass mir irgendwelche Lücken in meinem Versicherungsverlauf entstehen. Was muss ich bei Abschluss eines Vertrages mit einer Bildungseinrichtung alles beachten, dass diese Zeit als Anrechnungszeit von der Rentenversicherung anerkannt wird? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen? Ist es überhaupt rechtens, dass mich die Arbeitsagentur für die Zeit der geförderten Weiterbildung bei der Rentenversicherung abmeldet, da ich nachwievor gegenüber der Arbeitsagentur alle Pflichten zu erfüllen habe, die auch ein Nichtleistungsempfänger hat. Sicherlich soll nur die Statistik "geschönt" werden.
Für eine kompetente, für mich verbindliche Antwort, wäre ich dankbar.