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Wie erfolgt die Berechnung ???

von Alina21.11.2008 | 16:02
1149 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage liegt mir auf dem Herzen. Ich bin 39 Jahre, Angestellte und seit einigen Jahren im Arbeitsprozeß tätig. Seit März diesen Jahres erkrankte ich leider, eine seltene Erkrankung noch dazu. Nun könnte es zu einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente kommen. Wie verhält sich das, wenn ich nun genau in dieser Zeit der befristeten Eu-Rente vom Arbeitgeber gekündigt werde ??? Wonach bitte wird dann das Arbeitslosengeld 1 berechnet ?????? Nach dem letzten Arbeitsentgelt, dem Krankengeld oder dem EU-Geld ?????? Über eine einfache, kompetente Rückantwort wäre ich sehr dankbar. Herzliche Grüße von Alina

2 Antworten

KSCam 21.11.2008 | 17:02
so wie Sie die Frage stellen, kann das Problem gar nicht auftreten! Solange Sie die (befristete) volle EM Rente bekommen, können Sie nicht arbeiten und erhalten auch kein ALG, das käme erst dann, wenn die Rente nach der Befristung nicht weitergezahlt würde. Und wegen der Höhe des ALG fragen Sie bitte beim AA nach.
Corlettoam 21.11.2008 | 16:44
Werden Sie von ihrem Arbeitgeber während des Bezuges einer befristeten EM-Rente gekündigt, können Sie diese Kündigung entweder akzeptieren oder mit einer Kündigungsschutzklage anfechten, um event. noch eine Abfindungszahlung im Vergleichs- oder Arbeitsgerichtsverfahren zu erwirken. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung aber auf jeden Fall die Kündigungsfristen ganz korrekt einhalten und sollten Sie schwerbehindert sein ( ab 50% GdB ) auch VOR Kündigung die Genehmigung zur Kündigung vom Integrationsamt einholen. Tut er dies nicht, ist die Kündigung ungültig. ALG I bekämen Sie erst nach Ablauf und Nichtverlängerung der EM-Rente und zwar für 12 Monate, sofern Sie VOR der EM-Rente entsprechenden Anspruch erworben und nicht vorher schon aufgebraucht haben. Außerdem bekommen Sie nur ALG I wenn Sie arbeitsfähig und nicht krank geschrieben sind ! ALG I wird normalerweise nach dem letzten pflichtversichertem Arbeitseinkommen berechnet. Liegt dieses aber bei ALG Antragstellung mehr als 2 Jahre zurück , wird ALG I " fiktiv " berechnet. Ihr letzter Arbeitsverdienst spielt dann keine Rolle mehr. Weder die EM-Rente noch das zuvor erhaltene Krankengeld werden von der Agentur für Arbeit zur Berechnung des ALG I berücksichtigt !
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