Für die Rürup-Rente wird in Abhängigkeit zum Rentenbeginn der Rürup-Rente ein gesonderter Freibetrag ermittelt. Ein Zusammenhang mit dem Freibetrag aus der gesetzlichen Rente besteht nicht.
Bitte haben Sie im Übrigen dafür Verständnis, dass ich als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung keine Beratung zum Steuerrecht durchführen kann. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie im übrigen von Ihrem Finanzamt.