Hallo,
meine Frau wird am 1.3.2009 in Rente gehen. Sie wird regulär mit einem Abzug von 18% die gesetzliche Rente nach über 40-jähriger Tätigkeit in Anspruch nehmen. Um die Rentenlücke auszugleichen, zahlen wir in eine Rürup-Rente ein.
Die Festsetzung des lebenslangen Steuerfreibetrages richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rente also 2009 und der Rentenhöhe. In 2009 kann Sie einen Freibetrag von 42 % in Anspruch nehmen. Die 42% werden aber erst in 2010 angesetzt, da Sie erst dann ein volles Jahhr Rente bezogen haben wird, z.B. 12000 € entspricht 5.040 € Freibetrag ein Leben lang. Das ist mir soweit klar, aber wann ist der günstigste Zeitpunkt die Rürup-Rente zu nutzen ?
Wir würden gerne noch bis 2014 in die Rürup-Rente einzahlen und erst dann die Rente nutzen.
Oder ist es so , dass wir in 2010 die Rüruprente aus einer Versicherung nutzen können unter Anrechnung des Freibetrages von 42% ?
In 2011 , 2012 , 2013 und 2014 würde ich weitere Rürup-Versicherungen mit Rente aus EInmalbetrag für jedes Jahr separat abschliessen.
Wie verhält es sich mit den Freibeträgen bei Rente aus Rürup-Verträgen in 2011,2012,2013,2014 ?
Mir ist nicht klar, ob für zusätzlich Rürup-Versicherung überhaupt ein weiterer Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
Vielen Dank für ein Feedback
dkling