Wie erhalte ich abschlagefrei Rente bei voller EMR?

von
molly

Guten Tag.
Ich beziehe eine volle EMR auf Zeit.
Während dieser Zeit bin ich zwar rentenversichert, doch zählen wohl diese Jahre nicht, um später ohne Abzüge in Rente zu gehen.

Was kann man dageben tun?
400Euro-Job mit eigenen RV-Beiträgen?

danke

Experten-Antwort

Hallo molly,

während des Rentenbezugs sind Sie nicht rentenversichert (Sie zahlen ja keine Beiträge zur RV aus Ihrer Rente). Die Zeit zählt aber bei einer späteren Altersrente als sogenannte Anrechnungszeit.
Richtig ist, dass Anrechnungszeiten nicht für die 45 Jahre, die man für eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 benötigt, ausreichen. Dort zählen nur Pflichtbeiträge. Die könnten Sie mit einem versicherungspflichtigen Minijob erreichen.
Bitte bedenken Sie jedoch: In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind auch schon Abschläge enthalten. Sofern Sie später nahtlos in die Altersrente wechseln, bleiben diese Abschläge (zumindest teilweise) erhalten, auch wenn Sie bis dahin die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erreicht hätten. Es kommt also auch darauf an, wieviel Zeit noch bis zum 65. Lebensjahr ist und inweit sich Ihre Erwerbsfähigkeit wieder bessern wird.
Ich empfehle Ihnen sehr, sich dazu ausführlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen, da das Thema "Abschläge" doch sehr vielschichtig ist.

von
Edwin

Aber in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen und mit dann vorliegendem GdB von 50 kann man dann doch als voller EM-Rentner gehen oder nicht ? Das die Abschläge bleiben ist klar.

Experten-Antwort

Hallo Edwin,

das ist ja jetzt eine ganz andere Frage. Sie können natürlich von einer EM-Rente in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln, wenn Sie zum möglichen Rentenbeginn den GdB 50 haben und mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten - dabei zählen auch die Anrechnungszeiten (Rentenbezug) mit.

von
molly

Zitiert von: Techniker

Hallo Edwin,

das ist ja jetzt eine ganz andere Frage. Sie können natürlich von einer EM-Rente in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln, wenn Sie zum möglichen Rentenbeginn den GdB 50 haben und mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten - dabei zählen auch die Anrechnungszeiten (Rentenbezug) mit.

Hallo.

Das trifft auch auf mich zu.
Habe 60% GdB unbefristet, habe jedoch bis dato erst 25 Jahre in Rentenversicherung (incl. Lehre,Krankengeld,ALG1) einbezahlt.

Würden also bei mir (42) die Voraussetzungen von einer EMR in eine Schwerbehindertenrente schon erfüllt???

Danke

Experten-Antwort

Hallo molly,

die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie frühestens mit 62 erhalten, wenn Sie dann immer noch zu mindestens 50 % schwerbehindert sind und bis dahin insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben (dabei zählt der Rentenbezug mit). Diese Rente ist dann aber mit Abschlägen.

von
Klaus-Peter

Hier kann man seinen individuellen Rentenbginn errechnen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

von
The Great Link

Zitiert von: Techniker

Hallo molly,

während des Rentenbezugs sind Sie nicht rentenversichert (Sie zahlen ja keine Beiträge zur RV aus Ihrer Rente). Die Zeit zählt aber bei einer späteren Altersrente als sogenannte Anrechnungszeit.
Richtig ist, dass Anrechnungszeiten nicht für die 45 Jahre, die man für eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 benötigt, ausreichen. Dort zählen nur Pflichtbeiträge. Die könnten Sie mit einem versicherungspflichtigen Minijob erreichen.
Bitte bedenken Sie jedoch: In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind auch schon Abschläge enthalten. Sofern Sie später nahtlos in die Altersrente wechseln, bleiben diese Abschläge (zumindest teilweise) erhalten, auch wenn Sie bis dahin die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erreicht hätten. Es kommt also auch darauf an, wieviel Zeit noch bis zum 65. Lebensjahr ist und inweit sich Ihre Erwerbsfähigkeit wieder bessern wird.
Ich empfehle Ihnen sehr, sich dazu ausführlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen, da das Thema "Abschläge" doch sehr vielschichtig ist.

""dazu ausführlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen, da das Thema "Abschläge" doch sehr vielschichtig ist.""

Frage ist natürlich, ob es solche Berater gibt,

die dich ausführlich und individuell zu diesem sehr vielschichtigen Thema allgemeinverständlich beraten können

und man noch den geistig Horizont hat, das zu verstehen.

Aber davon geht man halt ganz individuell mal aus.....

von
B´son

Zitiert von: The Great Link

Frage ist natürlich, ob es solche Berater gibt,

die dich ausführlich und individuell zu diesem sehr vielschichtigen Thema allgemeinverständlich beraten können

Ja, die gibt es ;-)

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