Hallo molly,
während des Rentenbezugs sind Sie nicht rentenversichert (Sie zahlen ja keine Beiträge zur RV aus Ihrer Rente). Die Zeit zählt aber bei einer späteren Altersrente als sogenannte Anrechnungszeit.
Richtig ist, dass Anrechnungszeiten nicht für die 45 Jahre, die man für eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 benötigt, ausreichen. Dort zählen nur Pflichtbeiträge. Die könnten Sie mit einem versicherungspflichtigen Minijob erreichen.
Bitte bedenken Sie jedoch: In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind auch schon Abschläge enthalten. Sofern Sie später nahtlos in die Altersrente wechseln, bleiben diese Abschläge (zumindest teilweise) erhalten, auch wenn Sie bis dahin die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erreicht hätten. Es kommt also auch darauf an, wieviel Zeit noch bis zum 65. Lebensjahr ist und inweit sich Ihre Erwerbsfähigkeit wieder bessern wird.
Ich empfehle Ihnen sehr, sich dazu ausführlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen, da das Thema "Abschläge" doch sehr vielschichtig ist.