Das anhängige Verfahren vor dem BSG muss zunächst abgewartet werden. Sie sollten bei dem nächsten Leistungsfall (bei der nächsten Rente) vorsorglich Widerspruch einlegen.
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Das anhängige Verfahren vor dem BSG muss zunächst abgewartet werden. Sie sollten bei dem nächsten Leistungsfall (bei der nächsten Rente) vorsorglich Widerspruch einlegen.
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