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Experten-Antwort

Wie geht das?

von Frau Enzmann26.06.2011 | 23:14
1808 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe zur Zeit eine EMR und gehe in ca. 6 Monaten in Altersrente. Bei der EMR habe ich keinen Widerspruch gegen die unvollständige (aber gem. Gesetz korrekte) Berücksichtigung von Schul- und Hochschulzeiten gegen den Rentenbescheid eingelegt. Nehmen wir mal an, der Gesetzgeber entschließt sich in ca. 1 Jahr die Schul- und Hochschulzeiten anders bei der Rente zu berücksichtigen bzw. zu bewerten. Wie kann ich als Altersrentner dann noch von dieser Änderung bei der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten (ggf. auch rückwirkend für die EMR) profitieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das anhängige Verfahren vor dem BSG muss zunächst abgewartet werden. Sie sollten bei dem nächsten Leistungsfall (bei der nächsten Rente) vorsorglich Widerspruch einlegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

...am 27.06.2011 | 06:45
Angenommen diese Änderung tritt ein (was ich jedoch aufrichtig bezweifle), wird das für laufende Renten rückwirkend nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung von Renten ist grundsätzlich das Recht anzuwenden, was zum Rentenbeginn gilt.
H.L. Menckenam 27.06.2011 | 16:48
Hoffnung ist der krankhafte Glaube an den Eintritt des Unmöglichen.
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