Ich beziehe zur Zeit eine EMR und gehe in ca. 6 Monaten in Altersrente.
Bei der EMR habe ich keinen Widerspruch gegen die unvollständige (aber gem. Gesetz korrekte) Berücksichtigung von Schul- und Hochschulzeiten gegen den Rentenbescheid eingelegt.
Nehmen wir mal an, der Gesetzgeber entschließt sich in ca. 1 Jahr die Schul- und Hochschulzeiten anders bei der Rente zu berücksichtigen bzw. zu bewerten.
Wie kann ich als Altersrentner dann noch von dieser Änderung bei der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten (ggf. auch rückwirkend für die EMR) profitieren?