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Experten-Antwort

Wie geht es nach der Ablehung von LTA weiter?

von Gast105.08.2014 | 13:35
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich bin vor einiger Zeit erkrankt, es sind hauptsächlich chron. Erkrankungen. Mein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Im Rahmen eines Vergleichs wurde jedoch eine weitere med. Reha bewilligt. Leider brachte diese Reha nicht den gewünschten Erfolg. Mein erneuter Rentenantrag wurde aber ebenfalls abgelehnt. Gleichzeitig wurde mir empfohlen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Dies habe ich getan. Nun wurde dieser Antrag aber auch wieder abgelehnt. Die Begründung lautet, dass festgestellt wurde, dass mein derzeitiger Gesundheitszustand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zulässt. Wie geht es nun weiter? Wird mein Antrag nun automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt? Oder muss ich einen neuen Antrag stellen? Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast1,

ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wird immer dann in einen Rentenantrag umgedeutet, wenn

- der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und

- ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

Fraglich dürfte bei Ihnen wahrscheinlich sein, ob auch tatsächlich eine „Verminderung der Erwerbsfähigkeit“ vorliegt. Diese ist nämlich regelmäßig nur dann gegeben, wenn die Leistungseinschränkung „auf nicht absehbare Zeit“ besteht. Ist die Leistungseinschränkung dagegen eher einer akuten Erkrankung zuzuordnen, wäre diese prinzipiell dann auch über das Leistungsspektrum der Krankenkasse abzudecken.

Letztlich kann ich selbst unter Berücksichtigung Ihrer Angaben nur spekulieren. Insoweit können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend weiterhelfen. Hilfreicher wäre es da sicher, wenn Sie sich hierzu nochmals in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

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2 Antworten

Gast1am 05.08.2014 | 15:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit ist in meinem Fall wohl gegeben. Jedenfalls war diese Feststellung der Grund dafür, dass mir die Antragsformulare zugeschickt wurden. Vielleicht noch folgende Info: Im letzten Gutachten, das der Rentenversicherungsträger erstellt hat, wurden Reha-Maßnahmen in jeglicher Form (und auch eine erneute Begutachtung) ausgeschlossen, weil eine Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten sei. In dem jetzigen Ablehnungsbescheid steht noch, dass ich mich mit meinem Arzt in Verbindung setzen soll. Sollte dieser irgendwann später Leistungen befürworten, könnte ich einen neuen Antrag stellen. Für mich stellt sich nun nur die Frage, ob dieses Verfahren für den Rententräger damit nun abgeschlossen ist oder ob noch weitere Nachricht kommt. Oder ob ich selbst etwas unternehmen muss.
???am 05.08.2014 | 16:54
LTA stehen immer dann im Raum, wenn Sie zwar Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchaus noch arbeiten können. Eine Rente gibt es dafür aber in der Regel nicht. Nach Ihrer Schilderung ("wenden Sie sich an Ihren Arzt") scheint die DRV wohl eher eine Akut-Behandlung als sinnvoll anzusehen. Wenn die abgeschlossen ist, käme dann wieder eine LTA in Frage. Sollte jetzt eine Erwerbsminderung vorliegen, wäre in Bescheid ein Hinweis auf die geplante Umdeutung enthalten. Wenn nicht, werden Sie wohl selbst aktiv werden müssen.
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