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Experten-Antwort

Wie geht es nach voller Erwerbsminderungsrente weiter?

von Franziska Fischer04.08.2015 | 13:52
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Hallo. Nach meinem Antrag zur LTA 2012, wurde mir von der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgeschlagen, diesen in einen Antrag für EU-Rente umzuwandeln, da die Arbeits- und Belastungserprobung negativ ausfiel. Ich habe nach intensiver Beratung mit meinem Arzt diesen Antrag gestellt, der mir bereits mit dem Vorschlag von der DRV Bund zugeschickt worden war. Mir wurde eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, die im Dezember dieses Jahres endet. Vor einigen Wochen schickte mir die DRV Bund einen Weiterbewilligungsantrag, den ich nach Beratung mit meinem Therapeuten ausgefüllt und zurückgeschickt habe, zu. Den ärztlichen Befund wollte mein Psychiater ausfüllen und selbst versenden. Heute hat er mir mitgeteilt, dass er sich nicht sicher sei, ob wir den Antrag stellen sollten oder nicht. Mir wäre das auch ganz Recht, doch wie geht es dann für mich weiter? Bisher war ich nicht in der Lage einen Zuverdienst zu erbringen, weil ich keine Stunde arbeitsfähig war – bis vor zwei Wochen, in denen ich stabil bin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich gleich eine Vollzeitstelle antreten soll. Jetzt stelle ich mir die Frage, was dann passiert. Muss ich erneut in eine medizinische Reha oder gibt es ein besonderes Wiedereingliederungsverfahren? Wie soll ich für meinen Unterhalt aufkommen? Da ich vor der EU-Rente ALG II erhalten hatte, kann ich in kein Unternehmen einfach so zurückkehren. Ich wäre sehr verbunden, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. MfG Franziska

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.08.2015 | 14:44

Es wäre wichtig, dass Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung Bund aufnehmen und den Sachverhalt dort besprechen. Ggfs. können Sie um einen Termin bei dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater bitten und sich zum Thema Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten lassen. Da Sie laut Ihren Angaben vor dem Rentenbezug Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, sollten Sie auch Kontakt mit Ihrem zuständigen Jobcenter aufnehmen.

Experten-Antwortam 05.08.2015 | 09:24

Überlassen Sie es der DRV Bund hinsichtlich der weiteren medizinischen Sachaufklärung. Sie wird entweder Befundberichte einholen oder sofort eine ärztliche Untersuchung veranlassen.

5 Antworten

???am 04.08.2015 | 14:12
Wieso ist es Ihnen ganz Recht, den Antrag auf Weiterzahlung nicht zu stellen? Sie schreiben doch selbst, sie können sich nicht vorstellen, Vollzeit zu arbeiten, also wovon wollen Sie denn dann leben? Es bliebe ja wohl nur Hartz4 übrig, oder nicht? Wenn kein Arbeitgeber mehr da ist, können Sie auch nicht wieder eingegliedert werden. Da bliebe ja wohl wiederum nur eine Teilhabe am Arbeitsleben übrig, die auch erst mal beantragt und genehmigt werden muss (z.B. in einer Behindertenwerkstatt). Und wenn Sie jetzt gerade zwei Wochen stabil sind, bin ich mir nicht sicher, ob da eine Arbeits- und Belastungserprobung erfolgreicher ausfallen würde als 2012. Auf alle Fälle viel Glück für Sie...
Schadeam 04.08.2015 | 15:15
Beantragen Sie die Verlängerung. Dann können Sie sich einen 450€ Job suchen und Ihre Belastbarkeit austesten. Und wenn Sie dann immer noch nicht an Ihren Grenzen sind, suchen Sie nach mehr.... Alles Gute
Herz1952am 04.08.2015 | 15:38
Hallo Franziska Fischer, ich kann dem Rat von Schade nur voll und ganz zustimmen. Alles Gute.
Franziska Fischeram 04.08.2015 | 16:25
Ich bedanke mich sehr für Ihre raschen Antworten. Wie schon gesagt habe ich den Antrag auf Weiterzahlung gestellt, aber das Gutachten meines Psychiaters fehlt noch und das wird ja zur Bearbeitung gebraucht. Wenn er es nicht schreiben will, kann ich es dann von meinem vorhergehenden Arzt, bei dem ich bis August 2014 in Behandlung war, ausfüllen lassen? Oder wäre es ratsam gleich zu einem Amtsarzt zu gehen?
=//=am 05.08.2015 | 10:18
Wie kann es sein, dass Ihr Psychiater über IHR Leben und Ihr weiteres Vorgehen entscheiden will?? Ist er außerdem ein Sozialmediziner? Unglaublich. Wenn Sie den Weitergewährungsantrag stellen (beherzigen Sie den Rat von @Schade!) und der Psychiater keinen Befundbericht erstellen will, geben Sie zumindest seine Daten im Antrag an und seit wann Sie dort behandelt werden.
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